Wenn beide Hauptmieter sind, wer ist dann Untermieter?
Oder meint Ihr eine Wohngemeinschaft?
Bei einer WG, wird das Jobcenter für jeden die halben Miete udn Kosten ansetzen.
Wenn beide Hauptmieter sind, wer ist dann Untermieter?
Oder meint Ihr eine Wohngemeinschaft?
Bei einer WG, wird das Jobcenter für jeden die halben Miete udn Kosten ansetzen.
Das ist eine Frage, die ein spezialisierter Anwalt klären muss.
Die Frage ist, ob die Regeln für Bürgergeld hier normal anwendbar sind, oder ob auf Grund der Erkrankung, die eine Arbeitaufnahme, oder Ausbildung unmöglich macht, andere Vorschriften gelten.
Na ja, prüfe doch mal, ob Du etwas am Haus in den 10 Jahren verändert hast. Ob die Werte noch stimmen usw. denn für den Fall des Falles sollte gesichert sein, dass Du so viel bekommst, wie Du brauchst um neu zu bauen.
Dazu ist natürlich der Besuch des Versicherungsvertreters nicht notwendig.
Und die anderen Antworter haben Recht, er wird schon versuchen Dir etwas zu verkaufen. Aber ich prüfe meine Werte regelmäßig, seit ich vor 40 Jahren mal das Proble der Unterversicherung hatte.
Da die Landwirte davon nichts hätten, sondern die Einnahmen nur vom Handel an das Finanzamt gingen, würde es nur die Staatsfinanzen verbessern, aber dads Leben der Verbraucher teurer machen.
Die Wirkung wäre also erhöhte Staatseinnahmen und Verringerung des Verbrauchs, weil die Bürger sich weniger lesiten könnten.
Die Marktposition von Fleischersatzprodukten würde sich also über den PReis relativ verbessern.
Mache Dir keine Gedanken, es wäre nur wichtig, wenn ein Guthaben drauf wäre (ein ernsthafter Betrag, (nicht 0,50 -10,- Euro), oder wenn es ein laufendes Konto, z. B. für einen Onlinehandel wäre.
Das ist keine Frage ienes absoluten Wertes.
Es ist eine Frage, ob Dir dafür Jemand etwas geben will.
Du kannst es ja mit einer Versteigerung versuchen.
Du kannst verkaufen (handeln) was Du willst.
Du kannst auch Sachen bauen und verkaufen, wie Du willst.
Aber wenn Du Tischlerarbeiten anbietest, wie Herstellung von Fenstern nach Maß und deren Einbau, oder Herstellung von Möbeln nach Wunsch, dann musst Du Dich mit der Handwerkskammer, bzw. der Tischlerinnung ausinandersetzen.
Aber wenn Du nicht nur gelegentlich mal einen Blumenständer bei eBay einstellst, sondern regelmä0ig, dann ist eine Gewerbeanmeldung nötig.
Das schwierigste an Deiner fRage ist, das wichtige, vom überflüssigen zu trennen.
Bankguthaben ist doch nur der Bestand an liquiden Mitteln.
Ds Eigenkapital ist der positive Saldo aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.Eine GmbH die gegründet wird hat (bei Volleinzahlung des Stammkapitals), 25.000,- Euro auf dem Konto = Eigenkapital.
Dann kauft der Geschäftsführ eine Maschine für 80.000,- Euro, die zu 75 % durch einen Bankkredit finanziert wird. Also hat die GmbH 80.000,- Bestand an Maschinen, 5.000,- Bankguthaben, 60.000,- Verbindlichkeiten bei Banken und noch immer 25.000,- Eigenkapital.
Ich kann Dir ungezählte Bilanzkonstellationen mit Warenbeständen, Forderungen an Kunden usw. kreieren, wo das Eigenkapital höher ist als das Bankguthaben.
Aber auch ebenso viele wo das Bankguhaben höher ist als das Eigenkapital. Allerdings mache ich, inklusive Ausbildung, seit 52 Jahren Steuerberatung und habe so viele Bilanzen erstellt, dass ich die Zahl nicht mehr abschätzen kann.
Vergiss es, weder werden die Aufnahmen der Videoaufzeichnung solange gespeichert, noch würde sich da Jemand durchkämüfen.
Da passiert nichts mehr, lass es in Zukunft.
Nach § 33a gibt es den Abzug für Angehörige, für die man keinen Anspruch auf Kindergeld hat.
Die Höhe des Grundfreibetrags + eventuelle Krankenversicherungsbeiträge sind die Höchstgrenze.
Davon sind die eigenen Einkünfte und Einnahmen der unterstützten Person abzuziehen, soweit die 624 Euro überschreiten.
Icvh will das Fleisch essen, nicht mit ihm unterhalten. Bei argentinischem Rind hätte ich auch mit der Unterhaltung kein Problem, bei Brasilianischem schon, aber brasilianisches bekomme ich hier in Berlin in einem brasilianischem Restaurant.
Aber was hat die Frage hi erbei finanzfrage zu suchen, geht es um den Preis?
Für die Kellerräumung kannst einen Räumungsdienst in Anspruch nehmen. Er hat das Eigentum aufgegeben. wenn die Räumen, ohne Geld zu nehmen, ist alles OK.
Sonst nimmst Du die Kaution.
.Beider Renovierung musst Du prüfen, was er genau zu tun hatte. Dafür darfst Du die Kaution in Anspruch nehmen.
Eine Seite/ein Rechner, den eigentlich nur Leute brauchen, die Spielen wollen und (wenn die Zahlen im Hintergrund wirklich richtig eingesetzt sind (für welche Währung eigentlich) für Leute, die ein Interesse haben Zusammenhänge in der Wirtschaft z. B. in einem Buch zu erklären.
Aber den Wert der Angaben kann man nur einschätzen, wenn man weiß, wer es gebaut hat.
Im Britischen Pfund liegt es z. B. völlig anders, als in Dollar, oder DM/Euro.
Ich kann Eifelia nur bestätigen.
Natürlich zählt es ebenso als Schenkung, wenn ich eine Schuld einer anderen Person zahle.
Es geht nach dem "zufluss-Abfluss-Prinzip" $ 11 EStG.
Ausgaben siond nur indem Jahr abzuziehen,in dem sie gezahlt wurden.
Paypal arbeitet nur (kann nur) mit dem arbeiten, was in der Schufa steht.
Die Bank at bei einem Kredit die Selbstauskunft und recherchiert den Arbeitgeber.
Paypal/Klarna kann klappen
Es kommt drauf an, was sie mit den Dollars kaufen. Geben sie den Ländern im Sahelgebiet Kredite, damit die Solarkrafwerke bauen und Fabriken für grünen Wasserstoff, oder kaufen sie einfach Pfund, Franken, Yen, Euro, also wechseln sie nur das Geld.
Im ersten Fall würden sie die Wirtschaft ankurbeln und könnten für ihre Länder Aufträge generieren.
Im zweiten Fall würden die gekauften Währungen steigen udn der Dollar fallen.
Meldungen müssen einen Eingangsstepel (Übertragungsprotokoll vom 10. haben.
Für die Zahlung gibt es 3 Tage Schonfrist, also wenn man am 10. überweist klappt es mit Sepa innerhalb von Deutschland fast immer.
Bei allen Frist gilt, fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag, oder gesetzlichen Feidertag (das Zuckerfest ist kein gesetzlicher Feiertag, Yom Kippur auch nicht), ist der Fristablauf der folgende Werktag.
Für Deinen konkreten Fall, kann man Dir mit den wenigen Informationn keine Antwort geben.
Generell musst Du wissen, dass bei Unfallgeschehen die zivilrechtliche Frage (Schadenersatz, gezahlt durch die Versicherung) udn der strafrechtliche Teil (wer hat sich falsch verhalten, wer hat Schuld) keinen direkten Zusammenhang haben, sondern sehr oft nur einen mittelbaren.
So könntest Du an dem Unfall völlig schuldlos sein, aber wegen Unfallflucht verurteilt werden, weil Du nur abgehauen bist, weildie Polizei villeicht bemerkt hätte, dass Du zum Unfallzeitpunkt keinen Führerschein hattest.
Natürlich folgt dann aus der fehlenden Fahrerlaubnis auch eine (Mit-)Schuld am Unfall. Es gäbe mehrere Varianten.
Natürlich wäre auch möglich, dass Deine Versicherung bezahlt hat, weil Dir die Unfallflucht zur Last gelegt wurde, aber wenn die Situation unklar ist, warten die Versicherungen gern ab.
Auf jeden Fall könntest Du nach einem Freispruch gegen die Hochstufung durch die Versicherung vorgehen.