Es gibt eventuell Kulanzregelung von 14 Tage, aber grundsätzlich gilt:

Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

so steht es zumindest hier und regelt die Bedingungen für Baden Württemberg:http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbmid=0&vbid=7764

Ach ja, eine Gewinnerzielungsabsicht wird übrigens unterstellt...

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Aber wirklich nicht bist Du dafür verantwortlich! Der Vermieter hat gespart, er hätte damals schon neu fliesen müssen. Das Streichen der Fliesen gehört nicht zu Deinen Aufgaben. Schau mal hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen.html

Bitte prüfe allerdings, ob der Vermieter zum Thema "Streichen der Fliesen" etwas in den Mietvertrag aufgeommen hat und Du hast es übersehen. Dann musst Du handeln.

Viel Glück! P.S.: Ich habe auch ein Bad gestrichen, nach einigen Jahren platzt die Farbe ab und es sieht häßlicher aus als vorher mit den alten Fliesen!

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Elterngeld steht Dir in Deutschland zu, wenn Du hier lebst und gemeldet bist. Arbeitest Du bis zum Mutterschutz noch regulär in Österrreich? Dann zahlt die bisherige Krankenkasse ja das Mutterschaftsgeld, normalerweise bis 8 Wochen nachder Geburt (so ist es jedenfall ins Deutschland). Später bist Du dann ja über Deinen Mann weiterhin krankenversichert, genauso wie das Baby, vorausgesetzt er ist in der gesetzlichen Krankenkasse.

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