es wird unterschieden zwischen "und" und "oder" Konten.

bei oder-konten kann jeder der Kontoinhaber frei verfügen. Du kannst jederzeit das Konto in ein und-Konto umwandeln. Aber Vorsicht! Sämtliche Verfügungen können nur noch zusammen mit allen Kontoinhabern gleichzeitg erfolgen. Bankkarten können keine mehr ausgestellt werden.

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klar darf sie das. du hast ja sogar extra geschrieben, dass das überschüssige Guthaben auf dein neues KK gebucht werden soll. Dass es nicht ganz gereicht hat, war Pech. Dann ist es eben per LS von deinem neuen Konto abgebucht worden. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

Alternativer Vorgang. Sparkasse hätte dir nen Brief / Anruf machen müssen, dir das mitteilen. Du hättest 0,67 EUR draufüberwiesen. Und bei diesem Vorgang hätte die Bank sogar noch das Recht gehabt, eine Gebühr für den Mehraufwand zu berechnen.

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bei Gravierenden Vorfällen würde ein Bankberater eher das Konto ordentlich kündigen bzw. je nach Fall außerordentlich kündigen (z. B. Beschimpfungen, Drohungen etc.)

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das sind die 2 gängigen methoden, zinsen zu berechnen:

act/act: jeder Zinsmonat wird genau (z. B. 28 für den Februar) berechnet/die Jahreszinsen (z. B . 366 Schaltjahr)werden genau berechnet

30/360 : jeder monat wird pauschal mit 30 tagen und das jahr mit 360 tagen berechnet.

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Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, dann würde ich sofort auf ein P-Konto umstellen. Dieses ist von der Bank kaum mehr kündbar. Wenn du nicht umstellst und erst später, dann könnte die Bank bei Pfändungseingang dsa KK aufgrund der Pfändung kündigen, und dann kann es ziemlich schwer werden, ein Girokonto zu finden.

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In der Regel sind Sondertilgungen bis zu einem bestimmten EUR-Satz p.a / % Satz p. a. autamtisch in den Zins eingepreist.

Es ist richtig, dass es einen Zinsaufschlag gibt, wenn höhere Sondertilgungssätze (z. B. 20 % p.a.) verhandelt werden. Da bewegen wir uns atuell so um die 0,05-0-1 %.

Macht ja auch Sinn. Wenn man in diesem Fall eine 10 jährige Zinsbindug hat, könnte bei optimaler Sondertilgung das Darlehen nach ca. 4-5 Jahren abbezahlt werden.

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Kommt auf die Bank drauf an, ob diese so ein Unterkonto eröffnet bzw. ob sich das lohnt. Ein Fremdwährungskonto ist sehr teuer (bei uns in der Region 150-200 EUR / p.m)

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die Kontoführungsentgelte schwanken sehr unterschriedlich zwischen den einzelnen Regionen und Bezirken. Bei uns wäre das o. g. Entgelt günstig. Viele Banken berechnen um die EUR 10 pro Monat.

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Das ist alles falsch. Bei einer Privatinsolvenz sperrt natürlich die Bank sofort die Konten! Oft ist es so, dass der Kontoinhaber nicht mehr alleine verfügungsberechtigt ist, sondern der Insolvenzverwalter. Normalerweise überträgt er das Einzelverfügungsrecht wieder an den Kontoinhaber zurück, wenn alles geklärt ist.

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Das Problem an dieser Sache ist, dass vermutlich das Konto in der Schweiz nicht in Euro sondern in SFR geführt ist. Dadurch wird nicht gegen die SEPA Richtlinien verstoßen. Welches System (SEPA, EU-Standard oder Auslandsüberweisung) ist in diesem Fall egal.

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es gibt unterschiedlichste Scoringverfahren. manche laufen maschinell und manche manuell. dort spielen u. a. einkommen, beschäftigsungsverhältnis, ausgaben, schufa, freier pfändbarer anteil des einkommens etc. eine wichtige rolle.

knock out für eine kreditgewährung ist ein negativer kapitaldienst sowie i. d. r. eine negative schufa.

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