Das Verlassen meines Arbeitsplatzes und Rückkehr dahin beinhaltete drei Wegstrecken mit Unterbrechungen bei
1. Unterbrechung: Geschäftsstelle der Krankenkasse
2. Unterbrechung: Eigene Wohnung für ein Mittagessen.

Verlassen der Arbeitsplatzes erfolgte gegen 12:40 Uhr dokumentiert über das Türsystem.
Die Geschäftsstelle der Krankenkasse verliess ich gegen 13:05 Uhr.
Zu Hause war ich von etwa 13:20 bis 13:35.
Der Unfall ist etwa um 13:45 passiert.

Aus den bisher zitierten Quellen geht hervor, dass der direkte Weg von und nach Hause in der Mittagspause versichert ist, ein Unfall hier also als Wegeunfall gilt.

Der Weg von der Arbeitsstelle nach Hause war mit einem Umweg behaftet und privat veranlasst. Also hier bestand keine Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft.

Der Fahrt von meinem zu Hause zurück zur Firma war ohne Umweg. Für diese Fahrt allein sind m.E. die Voraussetzungen gegeben, es als berufliche Fahrt, sprich: Wegeunfall zu bewerten.

Wo ich jedoch unsicher bin/war, ist die Gesamtwürdigung, da man - so meine Vermutung - einwenden könnte: der Gesamtcharakter zum Verlassen des Arbeitsplatzes war privat verlanlasst, da der überwiegende Teil der Abwesenheit dem Zweck des Aufsuchens der Geschäftsstelle der Krankenkasse geschuldet war. Also kein Wegeunfall.

Oder aber wird tatsächlich ausschliesslich auf die konkrete einzelne Fahrt geschaut?

Wenn letzteres, dann sollte der Einschätzung als Wegeunfall eigentlich nichts im Wege stehen. Woran sich für mich auch die steuerliche Handhabung anschliesst.

D.h. bei Bewertung als beruflicher Fahrt mit Wegeunfall, ist es m.E. berechtigt, die Unfallkosten (Schäden am Fahrzeug, Kleidung, direkte Folgekosten) steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen und sie auch anerkannt zu bekommen.

Vergl.:

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/wann-und-wie-sie-unfallkosten-von-der-steuer-absetzen-koennen.html

http://www.steuertipps.de/lexikon/u/unfallkosten

http://www.finanztip.de/unfallkosten-arbeitsweg/

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