für nahezu jeden Versicherungsvertrag besteht ein 14 tägiges Widerrufsrecht, dessen Frist ab Zugang der Policienunterlagen beim Versicherungsnehmer beginnt.

Wenn man von diesen Widerrufsrecht gebrauch macht, wird der betreffende Vertrag seitens der Versicherungsgesellschaft rückwirkend aufgehoben und man kann das Fahrzeug ab diesem Datum bei einem anderen Mitbewerber versichern.

Sofern ein betreffender Mitbewerber den Versicherungsschutz auch rückwirkend zum ehemaligen Vertragsbeginn übernimmt (meist mit einer schriftlichen Bestätigung des Kunden verbunden, dass seit diesem Zeitraum kein Schaden angefallen ist) erlischt der Anspruch der Vorversicherung, da die neue Gesellschaft "volle" Deckung übernimmt (die eVB wird von der neuen Gesellschaft rückwirkend beim zuständigen Straßenverkehrsamt ausgetauscht).

Ist kein Versicherer zu einer rückwirkenden Deckung, sondern nur zu einer taggenauen, z.B. ab Datum der Antragstellung bereit, kann der Vorversicherer für den bei ihm versicherten Zeitraum eine Prämie verlangen

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