Hallo, zuerst wäre einmal wichtig wie hoch Deine Umsätze waren. Bis zu 17500,- € kannst Du eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-rechnung nach Deinem System abgeben und den gewinn / Verlust direkt in die Anlage GSE ( Steuererklärung ) übernehmen. Wenn nicht musst Du die Anlage EÜR ausfüllen. Buchhaltung: Du sortierst die Belege nach dem Ausgabedatum. Dh. bei Barzahlung ist das Belegdatum ein zu geben. Bei Zahlung über die Bank wird das Datum der Wertstellung auf dem Kontoauszug genommen. Nun hast Du die Belege zumindest in der Reihenfolge sortiert. Beim Geldeingang geht das genauso - nur umgekehrt. Das Programm Lexware buchhalter kann ich Dir nur empfehlen, weil du deine Kosten dann auch auf die entsprechenden Konten verbuchen kannst. Nach vollkommener Verbuchung hast Du Deine fertige Gewinnermittlung.

...zur Antwort

hallo geigers, hast Du von der Finanzbehörde eigentlich schon einen Bescheid darüber, dass es sich um Liebhaberei handelt und die Aufwendungen nicht mehr abzugsfähig sind ? Beachte dies gilt nur für die Einkommensteuer. Bzgl der Umsatzsteuer gibt es den Begriff der Liebhaberei nicht, so dass hier immer eine Erklärung ab zu geben ist.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.