Können die anderen nicht einfach entsprechende Daueraufträge einrichten? Jeder Rückläufer einer Einzugsermächtigung kosten wieder unnötige Gebühren.

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Darf man im angemieteten Garten ( ca 100 qm ) einen Pavillon 3x6m oder 3x3m aufstellen?

Hallo zusammen. Wir wohnen in einem Mehrfamielienhaus im DG, unter uns die Vermieter (ältere Generation) und im EG ein juges Paar mit Kind,mit denen wir uns gut verstehen.Diese haben eindeutig im Mietvertrag als Räumlichkeit zur Miete den Garten mit drinstehen.Wir haben uns zusammen überlegt,einen Pavillon 3x6m,den wir für einen Geburtstag aufgebaut haben,einfach stehen zu lassen,da wir ja auch so zwischendurch zusammensitzen und grillen.Außerdem ist es eine tolle Schattenquelle für die kleine Nachbarsmaus und auch bald für unsere kleine Maus die noch wohlbehütet im Bauch ist.(Die Vermieter haben seperrat eine Terrasse und wir einen Balkon.)Gesten Abend saßen wir gemütlich beim Grillen,bis unser Vermieter rausgeschossen kam und uns diktatorisch befahl,den Pavillion abzubauen, er müsse schließlich den Rasen düngen und bewässern und die Wiese brauche Sonne.Er hatte uns zuvor schrifflich mitgeteilt den Pavillon aus diesen Gründen abzubauen.Wir haben Ihn dann gestern vor dem Grillen vorübergehend so verschoben, das die Wiese komplett bearbeitet werden kann.Es kam zu einem heftigen Streit und er drohte uns,wenn wir den Pavillion nicht abbauen, würde er das tun und er würde einem Anwalt nehmen (Haus und Grund oder so).Wir haben ihm mehrmals angeboten einfach einen kleinen Pavillon 3x3m hinzustellen, was er wehement ablehnt,weil es sich um einBauwerk handle.Was können wir tun?

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Wenn die Mieter im EG den Garten nutzen dürfen und dies im Mietvertrag vereinbart ist, sollte es doch kein Problem sein, einen Pavillion aufzustellen. Ich gkaube auch, dass sich die Vermieter hier vielleicht einfach übergangen fühlen. Hier einen Streit anzufangen, finde ich albern. Grillt doch mal mit dem Vermieter zusammen... Und wenn gar nichts geht, würde ich den Pavillion abbauen, bevor es wirklich zu einem unnötigen Streit kommt.

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Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung der Versicherung. Verkaufe ich den Wagen an einen Privatmann, sollte ich mich selber bei der Versicherung melden. Sonst besteht das Risiko, dass der Käufer den Wagen nicht ummeldet. Im Schadensfall bin ich dann der Dumme.

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Ich würde mich bei der Suche nach der passenden Immobilien nicht nur auf Banken und Makler festlegen. Heute werden viele Immobilien auch direkt vom Eigentümer / Privatleuten verkauft. Ich kenne aus meinem Bekanntenkreis einige Fälle, in denen man mit Privatleuten richtig gut verhandeln und den Preis noch drücken konnte. Ein privater Verkäufer darf keine Provision verlangen. So hätte man die Banken nur bezüglich der Finanzierung im Boot.

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