Das ein hat ja mit den anderen nichts zu tun. Du wolltest lediglich Laminat verlegen und hast dafür die Genehmigung Deines Vermieters bekommen. Über die Kosten hättet ihr Euch vorher einigen müssen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, für das von Dir verlegte Laminat bei Auszug zu zahlen. Als Alternative bleibt, das Laminat zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des Fussbodens wieder herzustellen. Da frage ich Dich aber, was günstiger ist und mit weniger Aufwand und Stress verbunden ist?

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Wenn die Schäden durch den Mieter verursacht wurde, und der Vermieter daher Kaution einbehalten möchte, sollte er zumindest einen Betrag nennen können, der den Reparaturkosten nahe kommt. Besser ist es, er legt einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma vor. Um zum Schluß die ausgeführten Arbeiten zu Lasten des Mieters mit der Kaution zu verrechnen, benötigt er natürlich eine entsprechende Rechnung. Aber bevor der Vermieter die Arbeiten zu Lasten des Mieters ausführen lässt, sollte er dem Mieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel / zur Reparatur der Schäden setzen. Von daher ist es ratsam, sich immer schon vor der Wohnungsrückgabe zum Vertragsende mit den Vermieter in der Wohnung zu treffen und evtl. notwendige Arbeiten zu besprechen. Streiten sich Mieter und Vermieter über die Höhe der Kosten und landet die Angelegenheit vor Gericht, endet dies oftmals in einem Vergleich. Im schlimmsten Falle wird ein Gutachter hinzu gezogen, der jedoch auch bezahlt werden muss.

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Wo ist Dein Problem? Bitte Deinen jetzigen Vermieter um eine solche Bescheinigung. Jedem Vermieter steht es doch frei, an wen er eine Wohnung vermietet. Und in Zeiten, in denen die Zeitungen voll von Berichten über Mietnomaden usw. sind, kann ich es sehr gut verstehen, wenn man als Vermieter da nicht auf die Nase fallen möchte. Du hast jedoch wirklich ein Problem, wenn der jetzige Vermieter Dir eine Bescheinigumg ausstellt und drin steht, dass die Mietzahlungen unregelmäßig / gar nicht erfolgen. Und damit zum Mieterverein o.ä. zu rennen, finde ich arg übertrieben.

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Wenn man keine großen Ansprüche an seine Mietwohnung hat, kann man durchaus weniger Geld für Miete und Nebenkosten ausgeben. Aber wer wohnt schon gerne in einer Wohnung mit Kohleofen? Dadurch, dass unsere Ansprüche an eine Wohnung immer größer werden, müssen wir auch entsprechend mehr Geld in Miete und Nebenkosten investieren. Aber ob die Faustregel 1/3 oder 1/2 des Einkommens zutrifft, hängt finde ich von jedem selber ab. Außerdem muss man berücksichtigen, in welcher Lage sich die Wohnung befindet, Zustand der Wohnung, Höhe der Nebenkosten usw. Wenn ich in ein Luxus-Appartement ziehe, kann auch mein komplettes Gehalt für Miete drauf gehen... Wer an einen Umzug denkt, sollte sich vorher Gedanken darüber machen, wie viel Geld er für Miete und Nebenkosten ausgeben kann und will.

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Sicher kann man bei einer Doppelhaushälfte das ein oder andere einsparen, z.B Architektenkosten ( lt. HOAI ) oder Kosten für die Haustechnik. Nur muss man sich absolut im klaren darüber sein, dass man einen direkten Nachbarn hat. Eine Freundin von mir hat nur Ärger mit ihren Doppelhaus-Nachbarn. Sie hat Kinder, er Kinderhasser. Ständig gibt es Ärger. Mittlerweile sind Gutachter eingeschaltet, weil sich der Nachbar über angeblichen Lärm beschwert. Die Bausubstanz wird geprüft. Also gut überlegen, ob ich da nicht am falschen Ende spare.

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In Deinem Mietvertrag wird sicherlich stehen, dass Du als Mieter die Wohnräume ausreichend zu beheizen und zu lüften hast. Wenn nicht geheizt wird, können Heizungs- und Wasserrohre einfrieren und platzen. Bei Tauwetter gibt es dann eine prima Überschwemmung... Die Wohnung muss ja nicht auf 25°C beheizt werden, aber ausreichend genug, um Schäden zu vermeiden. Und würde der Vermieter eine bessere Wärmedämmung anbringen, dürfte er die Miete erhöhen.

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Sofern der Vermieter Mitglied bei der SCHUFA ist, kann er säumige Mieter dort melden. Der kleine Privatvermieter wird aber wohl kein SCHUFA-Mitglied sein. Bei den großen Vermietungsgesellschaften kann ich mir gut vorstellen, dass die Mitglied bei der SCHUFA sind.

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Du bist nach wie vor Hauptmieter und für die Mietzahlungen verantwortlich. Der Einfachheit halber könnte der Untermieter die Miete direkt an den Vermieter zahlen. Aber trotzdem bleibst Du für nicht gezahlte Mieten in der Verantwortung. Überweist der Untermieter die Miete an Dich und Du an den Vermieter, hast Du zumindest eine Kontrolle über die Zahlungen Deines Untermieters.

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Wenn ich das richtig verstehe, habt Ihr beide den Mietvertrag unterschrieben. Der Ex ist kommentarlos augezogen und nutzt die Wohnung nicht mehr und hat auch kein Interesse mehr an der Wohnung. Der Vermieter wurde über den Auszug des Ex nicht informiert. Richtig wäre es gewesen, der Ex hätte seinen "Vertragsteil" schriftlich gekündigt und gleichzeitig hättest Du Dich verpflichtet, alle sich aus dem Mietvertrag ergebenden Pflichten als alleiniger Mieter zu übernehmen. Das gilt natürlich auch für die Rechte als Mieter. Das der Vermieter nun behauptet, Du hättest keinen gültigen Mietvertrag ist absoluter Quatsch. Er könnte aber auf die Unterschrift des Ex auf der Kündigung bestehen und die Kündigung erst mit Euren beiden Unterschriften akzeptieren. Wenn Du 3 Monate Kündigungsfrist hast, kann der Vermieter diese nicht einfach verkürzen, nur weil er einen Nachmieter hat. Fakt ist, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, vom Vermieter als auch vom Mieter. Da Du dies nicht getan hast, sondern den Vermieter lediglich von Deinen Plänen informiert hast, besteht das Mietverhältnis weiter. In Deinem Fall sollte sich auch der Vermieter erstmal über bestehendes Mietrecht informieren.

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Wie gtbasket schon anmerkte: Die Wohnung ist unverletzlich / unantastbar. Jedoch hat der Vermieter sehr wohl das Recht, die vermietete Wohnung nach vorheriger Anmeldung und Terminabsprache zu besichtigen. Wie die Wohnung eingerichtet ist, welche Tapeten und Farben der Mieter bevorzugt, kann dem Vermieter erst mal egal sein. Hauptsache ist, dass der Mieter mit der Wohnung pfleglich umgeht und diese bei Vertragsende in einem ordentlichen und vertragsgemäßen Zustand wieder an den Vermieter übergibt. Ich selber habe als Vermieter nahezu täglich Wohnungen besichtigt. Auch ich war bezüglich der Ordnung und Sauberkeit in der Wohnung mit den Mietern nicht immer einer Meinung. Jeder lebt nun mal individuell nach seinen Vorstellungen. Jedoch habe ich auch schon Mieter zum Aufräumen "verdonnert", wenn sich die Wohnung in einem katastrophalen Zustand befand. Was den Dachboden angeht, kann er sehr wohl verlangen, dass dort alle möglichen Dinge entfernt werden, wenn der Dachboden ausschließlich zum Wäschetrocknen da ist. Der Dachboden ist eben keine Rumpelkammer. Nach dem geschilderten Vorfall, der Brüllerei und der Drohungen ist das bestehende Mietverhältnis gestört. Wer jetzt wann und wie kündigt, und ob die Kündigung rechtens ist / gerechtfertigt ist, damit müsste sich dann das Amtsgericht auseinander setzen. Aber eines solltet Ihr nicht vergessen: Der Vermieter kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen die Wohnung kündigen, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Und ein zwischen Vermieter und Mieter gestörtes Verhältnis ist meiner Meinung nach durchaus ein Kündigungsgrund.

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Der Vermieter muss sich auf diese Forderung nicht einlassen. Wenn Heizöl nachbestellt werden muss, muss das eben zu den derzeit gültigen Preisen sein. Der Vermieter wird nicht solange warten können, bis der Preis evtl. sinkt. Bis dahin sitzen die Mieter womöglich ohne Heizöl im Kalten.

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Eine Anmerkung zu der Antwort von wfwbinder und Deines Kommentares: Auch bei einer Zwangsversteigerung kommt es doch auf Angebot und Nachfrage an. Sind viele Bieter vorhanden, lässt das doch erst mal auf eine große Nachfrage schließen - aber zu welchem Preis würden die Bieter kaufen? Ich sehe das genauso wir wfwbinder. Viele Bieter / Interessenten lassen nicht auf den Zustand der Immobilie und deren Versteigerungs-Preis schließen.

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Die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind zu zahlen. Die "verschollene" Schuldnerin muss dann von Dir gesucht werden. Beim Einwohnermeldeamt sollte man bei Nachweis eines berechtigten Interesses durchaus die notwendigen Infos bekommen. Kostet natürlich was. Über Telefonbücher in Internet, Auskunft Telekom usw. könnte man evtl. ebenfalls Erfolg haben. Einfach mal das Internet nach dem Namen der Schuldnerin durchforsten. Wenn der aktuelle Aufenthaltsort dann bekannt ist, kann auch der Gerichtsvollzieher wieder tätig werden.

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Mit einer Mieterhöhung bei Wechsel einen Mieters ( wie in Eurem Fall ) dürfte der Vermieter nicht durchkommen. Aber er kann natürlich die Nebenkostenvorauszahlungen anheben. Dies kann er theoretisch das ganze Jahr über. Er soll ja bezüglich der Nebenkosten wirtschaftlich handeln ( siehe Antwort von billy bezüglich der gestiegenen Energiepreise ). Und eine Änderung der Personenverhältnisse / Anzahl der Bewohner kann hier zum Anlass genommen werden. Bezüglich der Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen habt Ihr auch einen Vorteil - es ist doch einfacher, jeden Monat etwas mehr an Vorauszahlungen zu leisten, als am Ende bei der Abrechnung zig € nachzahlen zu müssen.

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In der aktuellen Betriebskostenverordnung sind alle Nebenkosten aufgeführt, die der Vermieter abrechnen darf, sofern sie ( regelmäßig ) angefallen sind. Der Vermieter muss alle Kosten belegen können. Also Rechnungskopie / Versicherungspolice anfordern und um Erklärung bitten. Gleichzeitig schauen, was im Mietvertrag geregelt ist. Während meiner Tätigkeit als Vermieter / Verwalter habe ich jedoch noch nie eine entsprechende Versicherung zu sehen bekommen.

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In vielen älteren Mietverträgen sind nur wenige Betriebskostenarten aufgeführt. Dies liegt u.a. daran, dass früher oftmals nur Pauschalen erhoben wurden, und keine Abrechnung der Nebenkosten erstellt wurde. Mittlerweile sind fast alle Vermieter dazu übergegangen, die Betriebs- und Heizkosten mit den Mietern abzurechnen. In manchen Mietvertragsvordrucken sind die für die Wohnung anfallenden Nebenkosten zu markieren, bzw. die Kosten, die nicht abgerechnet werden sollen sind durchgestrichen. Jetzt kommt es darauf an, wie der Vertragstext lautet. Wird auf die jeweilige gesetzliche Regelung bez. der Nebenkosten verwiesen, müssen diese nicht unbedingt einzeln im Vertrag genannt sein. Aber auch dies ist ein Thema, mit dem sich die Gerichte immer wieder auseinandersetzen. Dem Mieter kann u.U. konkludentes Verhalten "vorgeworfen" werden. Nämlich dann, wenn er über mehrere Jahre hinweg die abgerechneten Kostenpositionen akzeptiert hat, unabhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Dann wird es schwierig, die Abrechnungen entsprechend dem, was im Mietvertrag ursprünglich vereinbart wurde, anzupassen. Schau nach, wie der Mietvertrag bez. der Nebenkosten formuliert ist. Der Vermieter darf natürlich nur Kosten abrechnen, die tatsächlich angefallen sind und belegt werden können.

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Du hast die Küche vom Vormieter quasi geschenkt bekommen, daher gehört sie jetzt Dir. Der Vermieter hat mit der Küche nichts zu tun, da sie nicht zur Mietsache gehört. Wenn der Nachmieter eine eigene Küche hat und die in der Wohnung befindliche ( Deine ) Küche nicht haben möchte, musst Du sie ausbauen. Jetzt musst Du rechnen, was für Dich günstiger ist: die Küche selber ausbauen oder vom Nachmieter ausbauen lassen. Kostet Dich der Ausbau der Küche eine halbe Monatsmiete? Bedenke die Fahrtkosten usw. Ich würde ebenfalls versuchen, die Küche über ebay irgendwie los zu werden. Das habe ich auch schon mal gemacht. Der Käufer hat sie dann auch selber ausgebaut. Zur Not verschenken, wie Wodie bereits angeraten hat.

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Die Frage nach der Statik finde ich gar nicht mal so schlecht. Wenn es sich um eine Altbauwohnung handelt, wird alleine der Fußbodenaufbau schon ganz anders sein, als bei einem Neubau. Und lieber 1x zu viel fragen... Die Frage des Vermieters nach einer entsprechende Haftpflicht kann ich verstehen. Was ist denn, wenn die Matratze ein Leck hat und munter mal 100te von Litern Wasser in die Wohnung darunter laufen?

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Um die Diskussion mal rein auf die Optik zu beschränken: das Haus hat Dein Bruder "nur" angemietet, er ist nicht Eigentümer des Hauses. Der Eigentümer kann doch soviel Solaranlagen auf sein Dach setzen wie er lustig ist. Er wird schon einen Grund für sein Handeln haben. Und wenn jeder Mieter in einem Mehrfamilienhaus ein Mitspracherecht bezüglich der Optik hätte, dann würden die Hauseigentümer bei einem Neuanstrich der Fassade ja nie zu Potte kommen.

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Ein Mietvertrag / Mietverhältnis endet nur dann, wenn eine Kündigung erfolgt. Solltest Du irgendwann mal ein nicht zerrissenes Exemplar benötigen, frage den Vermieter noch einer Kopie. Er hat ja schließlich das "Gegenstück" zu Deinem Vertragsexemplar.

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