Ein Problem besteht dabei darin, dass die Verrechnung nicht einfach zwischen Volksbank und Empfängerbank in Neusseland abläuft. Vielmehr sind diverse Banken dazwischengeschaltet und ein Nachforschungsauftrag muss dann von Bank zu Bank weitergereicht werden. Wenn nun eine Bank diesen Suchauftrag warum auch immer nicht bearbeitet, können auch die vorgeschalteten Banken (Volksbank) keine Auskunft geben.
Es geht um die Mitgliedschaft und den Erwerb von Geschäftsanteilen. Sparda Banken legen oft Wert darauf, Volks- und Raiffeisenbanken dagegen kaum. Auf die Einlage gibt es oft eine gite Dividende. Wenn es eine kleinere Bank ist, gibt es eine Generalversammlung, zu der jedes Mitglied gehen und mit abstimmen kann. Bei größeren Banken gibt es statt dessen eine Vertreterversammlung, da kann das Mitglied nur die Vertreter wählen.
@der vom Finanzamt: das genossenschaftliche Banknetz ist das zweitgrößte nach den Sparkassen. Man findet bestimmt in jeder kleinen Stadt eine Geno-Bank, sogar in vielen Dörfern gibt es Filialen und/oder Geldautomaten!
Die Bank darf eine Gebühr nehmen, das steht im Preisverzeichnis. Sie kann aber nicht einfach das Geld zurückholen, sondern sich nur bemühen, es zurückzukriegen. Rechtlich ist nämlich die Überweisung mit der Gutschrift beim Empfänger erledigt. Es bedarf dann schon der Mitwirkung der Empfängerbank und/oder des Empfängers, das Geld zurückzubuchen.
Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, bei Einzahlungen über 15 TEUR den wirtschaftlich Berechtigten festzuhalten. Dies erfolgt aber zunächst nur intern. Nur bei staatsanwaltschaftlichen Auskunftsanfragen würden die Daten relevant. Das Finanzamt ist da aussen vor (ausser bei Steuerhinterziehung im großen Stil).
Der Betrag kann auch schon belastet worden sein. Manche Banken veranlassen dann von sich aus eine Gutschrift an den Kunden (der Einzug wird protokolliert), andere warten bis sich der Kunde meldet.
Die Bank m u s s detaillierte Informationen über das Konto weitergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung eingeleitet wurde.
Außerdem ist die Tatsache, d a s s ein Konto bei der Bank besteht, in einem bundesweiten Register enthalten, auf das verschiedene Behörden, insbesondere der Strafverfolgung, Zugriff haben.
Auch wenn ich es für Blödsinn halte, weil ein kurzes Hemd mit Krawatte oft ordentlicher aussieht als ein schwitzender Mitarbeiter mit Sakko und Schlips auf "halb acht": Der Chef sagt, was geht und nicht geht! Das muss nicht schriftlich niedergeschrieben sein und obliegt nicht der Mitwirkung des Betriebsrates.
Humoer hat völlig Recht. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen versäumt wurde, das Konto als Mietkaution zu kennzeichnen.
Wenn also die Mieterin ein ganz normales Sparbuch eingerichtet hat und es dem Vermieter aushändigte, hat dieser noch keine Rechte am Sparguthaben. Die hätte er nur, wenn eine Verpfändung (wird von der Bank bestätigt) erfolgt wäre.
Wenn er Kunde der Bank ist, hat er vermutlich zugestimmt, dass die Kontoverbindung der Schufa mitgeteilt wird. Dann braucht die Bank keine neue Anfrage zu machen, sondern erhält automatisch alle Veränderungen zum Kunden durch die Schufa.
Ist er kein Kunde, darf die Bank eine Anfrage machen, wenn der Kunde sein Einverständnis erklärt hat. Das muss nicht schirftlich sein.
Wurde eine Konditionen-Anfrage gestellt, hat diese keine Auswirkung auf den Score.