Sorry... Natürlich Verkauf und nicht Erwerb.

Also gleicher Fall mit Ware aus Frankreich. Dort wurde der §25a auf den Rechnungen anerkannt und nichts bemängelt.

Bei 25a muss es sich nicht um einen Kleinunternehmer handeln sondern die Ware muss gebraucht sein.

Der Lieferant den ich dort hatte kauft Gebrauchte Ware von Privat an und verkauft sie dann z.B. mir.

Das Finanzamt hat auch gesagt sie würden es anerkennen WENN er nicht als innergemeinschaftliche Lieferung das Ganze angegeben hätte wovon ich aber nichts wusste und es gibt ja auch für so Sachen keine monatliche oder jährliche Info vom Finanzamt... Also z.B. Firma x hat angemeldet dass ich für X Euro Waren innergemeinschaftlich erworben habe!

So wusste und ahnte ich also bis zur Prüfung nichts und nun soll ich der Pleitegeier sein!???

Das Finanzamt sagt ich wäre derjenige auf den sie zurückgreifen können und ich hätte halt Pech gehabt!

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Der Lieferant kommt aus Holland und die Rechnungen haben alle den Zusatz dass es sich um §25a nach Deutschem Umsatzsteuergesetz handelt. Er ist einfach hergegangen und hat innergemeinschaftlichen Erwerb angemeldet OHNE mein Wissen. Man bekommt darüber ja auch niemals eine Info. Das Ganze fiel bei einer Prüfung vom Finanzamt auf und nun soll ICH  - obwohl ich immer so gehandelt habe wie auf der Rechnung aufgeführt (25a) - alle Steuern nachzahlen als hätte ich es Netto erworben. Das hätte ich aber niemals getan, denn dann hätte ich jedes Gerät mit Verlust verkauft! Denn 500 Euro EK und 550 Euro VK sind eine ganz andere Nummer als 550 Euro VK 19%.

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