Ein Versuch ist es wert. Aber nicht für die Tochter. Bis 410€ Anschaffungskosten sind absetzbar. Darüber hinaus muß man die auf 5 Jahre abschreiben. Internet ist zur Hälfte als Fortbildung bei den Werbungskosten abzusetzen. Ich hoffe weitergeholfen zu haben.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.