Es kommt darauf an - bei meinem Stiefvater ist es so, dass auf den Grundstücken von ihm und dem Nachbarn jeweils das Wegerecht des anderen fest eingetragen ist, da man sonst nicht die eigene Garage erreichen könnte. Falls das bei Euch auch so ist, kannst Du rechtlich nichts machen - außer natürlich nichts mehr pflanzen. Falls es nicht so ist, hat die Nachbarin keinen Rechtsanspruch darauf . Das ist die rechtliche Seite. Wie sieht es denn aus - käme sie ohne das Blumenbeet niederzuwalzen rein? Wenn ja, dann erstmal nett ansprechen, darauf hinweisen, sagen, dass es nicht mehr toleriert wird. Falls sie sich stur stellt, Brief mit offizieller Aufforderung, es zu unterlassen, sonst muss sie Schaden tragen. Und natürlich hilft ihn letzter Instanz ein großer Stein im Beet ....

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Wenn man mit "SWK Bank Erfahrungen" gegoogelt, kommen einige Foren, z.B. das hier: http://www.kredit-erfahrungen.com/swk-bank-erfahrungen/ Ich weiß ja nicht, ob Du das Thema Kredit oder ein anderes Produkt diskutieren willst, deswegen schau am besten selbst einmal nach. Viel Erfolg!

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Meinst Du mit Sortenbank an großen Flughäfen die Reisebank? Ja, die nimmt auch Gebühren,genau wie Deine Hausbank. Aber sie hat mehr Sorten vorrätig, viele Banken und Sparkassen haben gar nicht mehr alle Sorten da. Diesen Service muss man natürlich bezahlen. Was bei der Reisebank aber ein großer Vorteil ist: Wenn Du dann Restgeld aus dem Urlaubsland zurücktauschen willst, ist das dann gebührenfrei.

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Ich würde mich auch erst einmal an die Schlichtungsstelle, den Ombudsmann, wenden. Das kostet nichts, aber zeigt schon, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte - bzw. wird der Fall ggf. schon zu Deiner Zufriedenheit beigelegt. Dabei gibt es unterschiedliche Zuständige, je nachdem ob Deine Bank eine private Bank, eine Volks- oder Raiffeisenbank oder eine Sparkasse ist. Am besten einfach googeln.

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Ja, die Banken müssen doch wissen, ob sich die zu finanzierende Immobilie in dem Zustand befindet, dass sie das Darlehen wert ist. Oder würdest Du jemanden Geld leihen, mit einem Wertgegenstand als Sicherheit, den Du noch nie gesehen hast? Also gar nicht weißt, ob es ihn a) wirklich gibt und b) ob er auch wirklich das wert ist, was der Eigentümer angibt?

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Die Banken verlangen gern dafür Gebühren, dürfen sie aber nicht, da sie "im eigenen Sicherheitsinteresse" tätig werden. Gibt es auch Urteile dazu, hier dazu mehr bei der Verbraucherzentrale: http://www.vz-nrw.de/UNIQ127045564801503/link196544A Du kannst mit Verweis auf die Urteile die zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückverlangen, und Dich auch künftig weigern, welche zu zahlen. Aber unabhängig davon würde ich zusehen, dass das Konto bei Lastschriften gedeckt ist - denn das ist doch sicher für den, der die Lastschrift einreicht, auch ärgerlich, und ggf. berechnet er Dir dann zusätzliche Gebühren. Und der darf das, wegen höherem Arbeitsaufwand.

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Die "wohnwirtschaftliche Verwendung" des Bauspardarlehens muss über die Vorlage von geeigneten Rechnungen nachgewiesen werden. Es gibt dazu ein extra Formular, dass die Bausparkasse dann ausfüllt / abzeichnet. Und bei seit 1.1.2009 geschlossenen Verträgen muss auch, wenn man nicht das Bauspardarlehen will, sondern nur das Guthaben plus Zinsen, für den Erhalt der staatlichen Prämien/Förderungen das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet werden. Zu dieser wohnwirtschaftlichen Verwendung zählt neben Bau und Kauf von Wohneigentum auch Renovierung sowie Einbauküche (da mit Immobilie verbunden), aber nicht Kauf von Möbeln.

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