Frage
Nein, das stimmt nicht. Wenn Beiträge auch für die Überstunden berechnet und abgeführt werden, erhöhen sie auch später die Rente.
Nein, das stimmt nicht. Wenn Beiträge auch für die Überstunden berechnet und abgeführt werden, erhöhen sie auch später die Rente.
Nein, kann man nicht. Selbst wenn erkennbar ist, von wem die Anzeige kommt, ist das nach Meinung des LG Köln als Werbung für ein Gewinnspiel erkennbar und erlaubt.