Wenn der Betrag am 08.05. rechtzeitig und mit den richtigen Bankdaten überwiesen wurde, dann erfolgt eine Gutschrift auf dem Konto des Empfängers

- bei gleicher Bank gleichtägig

- bei einer anderen Bank am nächsten Arbeitstag.

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Das Finanzamt kann nicht einfach ohne Vorankündigung Zugriff auf Dein Konto nehmen. Da muß schon vorher eine entsprechende Androhung der Kontopfändung an Dich geschickt worden sein. Wenn Du darauf nicht reagierst, dann kann das Finanzamt einen sog. "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" an Deine Bank schicken. Diese wird dann eine entsprechende Sperre auf Deinem Konto einmelden. Das Finanzamt kann den pfändbaren Teil deines Kontoguthaben pfänden. Es gibt evtl. die Möglichkeit, Dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Dafür gibt es allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ich würde bei Deiner Bank einfach mal nachfragen und die Sache erklären.

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Frag doch mal bei Deiner Bank nach einem sog. "Ultimosparen": Das könnte das richtige Produkt sein.

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Ich weiß, daß manche Sparkassen keine Blanko-Überweisungen mehr in den Schalterräumen zur Verfügung stellt. Man geht zum Schalter und läßt sich Überweisungen mit den Kontodaten andrucken. Bei anderen Banken gibt es noch die Blankoformulare, die man sich einfach mitnehmen kann. Du müßtest für Dich überlegen, wie häufig Du noch Überweisungen benutzt und wie weit Dein Weg zur Bank ist. Wenn Du Dich bei der Zusendung der Überweisungen unwohl fühlst, würde ich diese abbestellen.

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Normalerweise funktioniert das so, daß der Auftraggeber seinen Fehler bemerkt, zu seiner Bank geht, diese eine Nachforschung bzw. einen Rückruf startet und Deine Bank Dich dann irgendwann anspricht, um Deine Zustimmung für die Rückbuchung zu bekommen. Und da Du ja jetzt schon sicher bist, daß das Geld nicht für Dich bestimmt ist. solltest Du diese auch geben. Ansonsten wird der Auftraggeber andere Wege versuchen, sein Geld zurück zu bekommen.

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Sobald Deine Tochter 18 ist, ist es die Entscheidung Deiner Tochter, ob sie Dir überhaupt eine Vollmacht geben will. Du kannst nicht einfach sagen, daß Du eine Vollmacht möchtest. Ich finde es auch nicht o.k. ihr gegenüber, daß Du die Vollmacht vorher unterschreiben lassen willst und nach ihrem 18. Geburtstag einschicken willst. Aber sie kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.

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Hallo, der IBAN besteht aus - wie schon beantwortet - aus dem Länderkennzeichen DE für Deutschland, einer 2stelligen Prüfziffer sowie der Bankleitzahl und Kontonummer. Den IBAN für Dein Konto findest Du auf deinem Kontoauszug. IBAN-Nr. werden vom System geprüft. Stimmt der IBAN nicht, wird die Überweisung auch nicht ausgeführt. Über GOOGLE findet man auch einen IBAN-Rechner, wo man zumindest prüfen kann, ob der IBAN richtig ist.

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Sich direkt an die Bank zu wenden, ist eigentlich die einzig richtige Reaktion. Die Bank müßte ja nachvollziehen , wann der Stromausfall war. Aber es könnte trotzdem schwierig werden, das nachzuvollziehen, daß Du das Geld nicht bekommen hast.

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Ich würde noch mal bei der Bank anrufen und nachfragen, vielleicht hast Du Glück und einen anderen Mitarbeiter des Call Centers in der Leitung. Parallel dazu würde ich eine schriftliche Anfrage an die Bank stellen. Banken dürfen von sich aus eingentlich keine Konten kündigen, ohne dich vorher anzuschreiben und aufmerksam zu machen, daß das Konto schon längere Zeit unbewegt ist. Und wenn es aufgrund fehlender Reaktion von ir gekündigt wurde,hättest Du auf jeden Fall eine Information erhalten müssen.

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Sie müssen nicht, aber eigentlich werden Lastschriften meistens zum gleichen Termin gezogen, wenn es sich um regelmäßige Einzüge wie RWE oder Telekom handelt. Es kann schon mal vorkommen, daß durch Feiertage oder Buchungsprobleme eine Differenz von 1-3 Tagen entsteht.

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Hallo, ich würde bei der Bank noch mal nachfragen, warum genau das Konto gesperrt wurde, ob es evtl. etwas mit Verdacht auf Geldwäsche zu tun hat. Ansonsten verstehe ich die Begründung nicht. Ich würde auch noch mal in die AGB's schauen.

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