Bekommst Du für Deine Selbständigkeit auch Elterngeld? Für Selbständige gilt, dass man nicht mehr als 120 Stunden pro Monat arbeiten darf. Man muss dies gegenüber der Elterngeldstelle erklären. Genaueres findest Du hier in diesem Link: http://www.banktip.de/rubrik2/20180/5/elterngeld-fuer-selbststaendige.html Falls Du für Deine Selbständigkeit kein Elterngeld beziehst, bin ich der Meinung, dass Du nichts abgeben musst.

Für das Mutterschaftsgeld gilt, dass es nicht verrechnet wird, mit den Einnahmen aus der nebenberuflich selbständigen Tätigkeit!

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