wenn sich der Mieter auf weniger als die zum Leben nötigen Einrichtungsgegenstände einlässt, dann mag auch das genügen.

Bei einer möblierten Wohnung würde ich einziehen und dort wohnen kann, ohne selbst Möbel oder Ausrichtungsgegenstände mitzubringen.

Man kann es vielleicht vergleichen mit einer Ferienwohnung, die man für einen Urlaub anmietet. Diese Wohnungen sind mindestens entsprechend ausgestattet.

...zur Antwort
Verein zieht meinen Beitrag nicht ein

Ich bin seit mehreren Jahren Mitglied in einem kleinen berufständischen Verein. Irgendwann im letzten Jahr stellte ich fest, dass der Beitrag für 2013 noch nicht abgebucht war. Ein Anruf ergab, dass das nicht geklappt hatte, weil ich meine neue Bankverbindung nicht mitgeteilt hatte. Dass sich nach dem fehlgeschlagenen Abruf niemand bei mir gemeldet hat, fand ich zwar komisch, aber naja.

Jedenfalls habe ich ihnen per EMail meine neuen Bankdaten geschickt und auch eine Bestätigung erhalten, dass die Daten nunmehr im System seinen und der Beitrag alsbald eingezogen werden würde.

Als ich vor einigen Monaten die Unterlagen für meinen Steuerberater aufbereitet habe, fiel mir auf, dass ich den Beitrag für 2013 immer noch nicht gezahlt hatte. Ein Anruf ergab, das die Kontodaten richt erfasst waren, man bat mich aber wegen SEPA noch mal ein entsprechendes Formular auszufüllen, was ich tat. Nach ca. einem Monat habe ich noch mal nachgefragt, das Formular sei da und man würde nunmehr den Beitrag einziehen.

Heute, etwa drei Monate später ist immer noch nichts passiert - ich habe weder für 2013 noch für 2014 den Beitrag gezahlt. Die Zeitschrift des Verein kommt bei mir ebenso regelmäßig an, wie die Einladungen zu diversen Tagungen. Auch die (eigentlich kostenpflichtigen) Zugänge zu diversen Onlineseiten funktionieren einwandfrei.

Ich hatte auch angeboten, den Beitrag zu überweisen, aber da man mir grundsätzlich keine Rechnungen ausstellen wollte, habe ich davon abgesehen, weil die Zahlung über mein Geschäftskonto läuft. Der Beitrag ist gering, ich kann das aussitzen und dann vier oder fünf Jahresbeiträge auf einmal zahlen ohne an den Rand des Ruins zu geraten, aber irgendwie sollten die ihr Forderungsmanagement mal optimieren.

Frage: muss ich hier irgendetwas tun? Ich habe anno Krug in meiner Ausbildung mal gelernt, dass wenn man einen Abrufauftrag erteilt hat, der Beitrag immer als bezahlt gilt. Und irgendjemandem hinterher zu laufen, der mein Geld offenbar nicht will, ist mir dann doch zu blöde. Mahnungen sind bisher jedenfalls auch Fehlanzeige.

...zur Frage

mir wäre das nun egal, wenn der Laden das nicht auf die Reihe bekommt. Du hast deine Kontodaten mitgeteilt und eine Bestätigung dazu. Fertig.

...zur Antwort

bei meiner Bank geht es ohne Unterschrift. Wäre es jedoch so, würde mich das nicht irritieren. Wo ist das Problem, wenn du bestätigst, dass der Betrag stimmt? Das sichert beide Seiten ab.

...zur Antwort

kann beides gehen, aber beides hat Stolpersteine weil in Ö keinen Wohnsitz (vermutlich, Sicht der Bank in Ö) und weil das Objekt in Ö ist (Sicht der dt. Bank).

...zur Antwort
das Geld entweder paar

du meinst wohl bar.

oder durch Freunde

das könnte zum Problem werden.

weil meine Mutter nicht zu Bank gehen kann

das ist ein schlechter Sachverhalt, denn so kannst du nicht nachweisen, dass du was zahlst, wann du zahlst und wieviel du zahlst.

Wenn du diese Unterhaltsleistungen ansetzen willst, dann wirst du dir auch überlegen müssen, wie du von dem bisherigen Wege der Zahlung wegkommst. Beweise laufen normalerweise über Überweisungen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.