wenn du einen handwerker bar bezahlst für seine leistung -wie willst du falls er schlecht gearbeitet hat ansprüche gegen ihn stellen auf jeden fall schriftlich die zahlung festhalten und ihn unterschreiben lassen und barzahlung drauf schreiben und für welche leistung - einfach so ohne beleg würde ich selbst nie an einen handwerker geld zahlen -ob ich ihn kenne oder nicht ist ohne relevanz und ausserdem ist er ja nicht der einzigste handwerker in deutschland

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wenn eine pfändung vorliegt unbedingt darauf achten das nur innerhalb einer bestimmten frist das geld welches nicht anrechen bar ist abgeholt werden kann-sonst ist auch dieses geld futsch-auch ich habe gehört das es urteile geben soll die einen kontoentzug als verfassungswidrig bezeichnen

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