In den AGBs ist dieser Absatz

"§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Eine Auslagenerstattung entfällt grundsätzlich, außer in den Fällen § 6 Nr 1., 2., 3., oder wenn gesondert schriftlich eine Auslagenerstattung vereinbart wurde.

  2. Der Kunde versichert, daß die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und ihn persönlich und seine aktuelle finanzielle Situation beschreiben. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Wir sind daher nicht haftbar zu machen für Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer durch die Falschangaben eines anderen Nutzers entstehen.

  3. Nachdem der Verbraucher den schriftlichen Auftrag zur Kreditvermittlung erteilt hat, ist er verpflichtet, die von der Bavaria Finanz Service übersendeten Unterlagen zu bearbeiten und angeforderte Dokumente binnen einer Frist von zehn Werktagen zurückzuschicken.

  4. Verletzt der Kunde eine der beiden vorgenannten Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, der Bavaria Finanz erforderlichen Auslagen für die postalische Bearbeitung (Porto, Kosten für die Informationseinholung, Anzeigen etc.) und der der Höhe nach die Summe von 60 Euro begrenzt ist, zu erstatten. Dem Kunden wird eine entsprechende Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, den Nachweis darüber zu führen, daß der Anspruch nicht entstanden ist."

Dadurch das ich denen dann nicht mehr geantwortet habe innerhalb von damals 10 Tagen und ich nun die Auslagengebühr zahle, wird das ganze vermutlich beendet sein. Oder???

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Dies stand kleingedruckt in den AGBs der Firma. Aber war mir vorher schon bewusst. Meinen Sie das ich da nochmals mit einem blauen Auge raus komme?

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