"Eine Mietbürgschaft kann geschlossen werden, wenn ein weiterer Bürger, neben dem eigentlichen Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, für die Miete aufkommt. Häufig fordern Vermieter eine zusätzliche Mietbürgschaft, wenn der Mieter zum Beispiel wenig verdient oder/und sich der Mieter noch in einem Ausbildungsverhältnis oder Studium befindet."

"Diese Bürgschaft muss jemand eingehen, der über ausreichend Geld verfügt, sodass er im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Mieters für die Schulden aufkommen kann. Er wird, sofern auch er die Schulden nicht abzahlen kann, ebenfalls dafür haftbar gemacht. Häufig bürgen Eltern für ihr Kind."

"Eine Mietbürgschaft gilt nur bis zu einer Höhe von maximal drei Monatsmieten, wobei Nebenkosten nicht enthalten sind."

[url=http://xn--brgschaften-thb.de/bankbuergschaften/]Quelle: bürgschaften.de[/url]

gruß rococo

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