Deine Bedenken sind berechtigt. Es geht dabei weniger um die Schufa als darum, für wie viel Geld du der Bank gut bist. Letzteres mindert sich, wenn man schon Darlehen laufen hat.
Grundsätzlich kann den Vorkommentierenden nur beigepflichtet werden. Bitte 2 oder 3 Gespräche mit freien Beratern suchen, wir stehen gerne zur Verfügung, und abwägen was angeboten wird. Wir empfehlen z.B. aktive Fond`s Vermögensverwaltung, hier besteht relatives, übersichtliches Risiko. Immobilien sind eine Möglichkeit, aber ebenso mit Vorsicht zu genießen wie Edelmetalle. Alles gehört ins Portfolio, jedoch mit bedachter Struktur. LG
Hatte mal einen ähnlichen Fall (Mieter hat sich aus dem Staub gemacht und Schlüssel "unterschlagen" - hab dann die Polizei eingeschaltet, worauf der Mieter den Schlüssel bei der Polizei abgegeben hat.
Wg. Ersatzbeschaffung Schloss wird der neue Eigentümer schlechte Karten haben wg. Fristsetzung etc.
Schau Dir genau die Teilungserklärungan, dort ist alles geregelt auch die Ausübung des Stimmrechts. Das wird auch später entscheidend sein, wenn Instandhaltungsarbeiten anstehen und diese beschlossen werden müssen. Ebenfalls ist der Schlüssel für die Kostenaufteilung dort geregelt.
Gegenfrage: Was spricht dagegen, dass ihr bereits das Grundstück gemeinsam kauft und dadurch bereits beide als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen werdet?
Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags gibt es keine weiteren, kommerziell relevanten Schritte mehr. Der Grundbucheintrag ist veranlasst. Die Immobilie geht in Deinen Besitz über. Schlüssel sind auszuhändigen, ggf. unter Androhung gerichtlicher Schritte.
Warum solltest Du von dem Kaufvertrag zurücktreten wollen? Das geht nur, wenn alle Beteiligten einer Aufhebung zustimmen, was jedoch mit Notarskosten wieder verbunden sein wird.