Normalerweise muss man angeben, ob die Garage sich in Wohnungsnähe befindet oder nicht. Wenn das nicht der Fall war, sind Dinge mitversichert, die nachweislich in der Garage eingeschlossen waren. Mit einem Zeugen wärst Du also evt. auf der sicheren Seite.

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Bei Arbeitslosigkeit wird keine Rente gezahlt, da die Bundesagentur für Arbeit für ´Deine Nicht zuständig ist, und nicht der Rententräger. Bei Beginn der anderen Ausbildung kann die Rente wieder gezahlt werden. Rentenkasse dann anrufen.

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Soweit mir bekannt ist, wird durch Heirat eine Witwenrente unwirksam, da Du dann ja im Prinzip keine Witwe mehr bist. Wenn Dein neuer Ehemann dann vor Dir verstibt, bekommst Du erneut eine Witwenrente, die nach seinem Einkommen berechnet wird. Ich glaube sogar, wenn die dann niedriger ist als die vorherige Rente, kannst Du einen Ausgleich verlangen.

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