Eine reine Risikolebensversicherung ist für den Todesfall gedacht – hier tritt die Versicherung ein und zahlt den Hinterbliebenen bzw. Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme aus, die stets für eine Beerdigung reichen dürfte. Wie lange es dauert bis der Begünstigte das Geld hat, ist je nach Versicherung verschieden. Probleme sollte es bei einem normalen Tod jedoch nicht geben. Wie Ratsucher bereits schrieb, besteht die Möglichkeit, dass sich das Beerdigungsinstitut das Geld von der Versicherung holt.

Bitte beachten Sie: Eine kapitalbildende bzw. fondsgebundene Lebensversicherung vereint zwar eine Risikolebensversicherung mit dem Aufbau von Kapital, ist aber deswegen nicht doppelt gut. Ganz im Gegenteil bringen diese Mischpolicen genau wie private Rentenversicherungen zahlreiche Nachteile wie bspw. hohe Kosten bei niedrigen Renditen, Steuern usw. mit sich. Also: Finger weg!

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Vergessen Sie die Kosten nicht. Kapitalbildende Lebensversicherungen bringen sehr hohe Kosten mit sich, fondsgebundene meist sogar noch mehr. Neben Abschluss- und Verwaltungskosten, Provisionen und Risikoschutz, die insgesamt bereits 30% Ihrer Prämien betragen können, kommen zusätzliche Kosten bspw. für Vertragsänderungen dazu. Auch die Prämienreduktion ist eine solche Änderung, die sich die Versicherung scheinbar ordentlich bezahlen lässt.

Zusätzlich scheinen Ihre Fonds an Wert verloren zu haben - nichts ungewöhnliches bei solch risikoreichen Policen. Wertschwankungen müssen einberechnet werden. Je nach Vertrag und Fonds kann sogar ein Totalverlust drohen. Ist der Wertstand insgesamt gesunken, also die Summe Ihrer Anteile, dann bekommen Sie natürlich prozentual auch weniger vom Gewinn.

Was natürlich nicht heißt, dass Sie sich mit den Verlusten abfinden müssen. Zwar bringt eine eigenständige Kündigung häufig finanzielle Einbußen mit sich, sowie Stornogebühren, aber Weiterführen bringt Ihnen Ihr Geld auch nicht wieder. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Police professionell kündigen zu lassen und somit die Verluste zu umgehen.

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Zumindest ist dies nicht zu empfehlen!

Eine Kapitallebensversicherung stellt an sich schon eine Kombination dar – aus Risikoschutz und Sparen. Dies ist nie sinnvoll für den Kunden.

Eine weitere Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschlechtert dies umso mehr. Das Produkt wird immer intransparenter und unflexibler. Dabei entstehen immer mehr Kosten für den Kunden, die sich zudem nicht lohnen. Auch der Risikoschutz und die Absicherung beim Fall einer Berufsunfähigkeit zahlen sich für den Kunden nicht aus. Eine angemessene Versicherungssumme, führt bei kombinierten Produkten zu extrem hohen Renditen, die für die meisten nicht bezahlbar sind. Deswegen werden die Prämien in den meisten Fällen verringert – wodurch sich auch die Versicherungssumme zu sehr schmälert.

Das größte Problem aber tritt auf, wenn Sie die Beiträge nicht mehr bezahlen können, denn die Versicherungen haben noch immer das Prinzip „ganz oder gar nicht“. Wollen Sie den Sparvorgang kündigen, dann müssen Sie auch die Zusatzversicherung (BU) beenden. Sind Sie dann schon älter oder nicht mehr ganz gesund, werden Sie es schwer haben eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bedenken Sie, dass mehr als die Hälfte aller Lebensversicherungen nicht zum Vertragsende durchgehalten werden…

Und ganz allgemein: Berufsunfähigkeitsversicherungen haben meist nur einen Sinn: Den Versicherungen zusätzliche Beitragseinnahmen zu verschaffen, denn in den wenigsten Fällen leisten die Versicherer überhaupt freiwillig. Die meisten Kunden bekommen nichts oder erst nach aufwändigen Prozessen ihr Geld.

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Hier muss man unterscheiden zwischen Altverträgen und neueren Lebensversicherungen:

Bei ‚Altverträgen’ die vor 2005 abgeschlossen wurden, können die Abschlusskosten nicht abgesetzt werden. Da wir dies ungerecht finden, haben wir mehrere Prozesse geführt, doch bevor wir die Klagen abschließen konnten, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Abschlusskosten zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören und sich deshalb steuerlich nicht auswirken können. Die Kosten können also auch weiterhin nicht abgesetzt werden.

Bei Lebensversicherungsverträgen die ab 2005 abgeschlossen wurden, sieht dies anders aus. Hier werden die eingezahlten Beiträge und der Rückkaufswert der Police verglichen. Ist die Differenz negativ, dann gilt es als Verlust und Steuern fallen nicht an. Ist die Differenz positiv, dann sind es Einkünfte und diese müssen versteuert werden, sind allerdings nicht absetzbar. Dieselbe Regelung gilt auch für die Altverträge, wenn diese Verträge an den richtigen Anbieter verkauft werden.

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Darlehenssicherung ist eine häufige Anwendung der Kapitallebensversicherung, die Sparen und Versichern kombiniert.

Bei Vertragsbeginn ab dem 01.01.2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen prinzipiell nicht mehr steuerfrei. Bei Verträgen, die bereits vor 2005 abgeschlossen wurden, müssen jedoch auch einige Dinge beachtet werden, damit Steuerfreiheit besteht. So sind Darlehenssicherungen bspw. immer kapitalertragssteuerpflichtig.

Grundsätzlich: Um eine Kündigung einer Lebensversicherung ohne große Verluste zu vollziehen, sollten Sie Profis zu Rate ziehen. Es gibt Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben. So erzielen Sie nicht nur einen im Durchschnitt höheren Rückkaufswert, sondern können Ihre Verluste sogar steuerlich geltend machen. Zudem ist es häufig so, dass Sie bei einer Kündigung einer Lebensversicherung nicht das komplette von Ihnen eingezahlte Geld nebst Zinsen zurückbekommen, sondern oftmals nur einen Bruchteil. Es gibt aber bereits Sammelklagen und Musterverfahren, die gegen diese Tatsache vorgehen. Um vom Erfolg dieser Klagen mit zu profitieren, müssen Sie sich nur der entsprechenden Anspruchsgemeinschaft anschließen. Übrigens: Auch nach der eigenständigen Kündigung Ihrer Lebensversicherung können Sie sich an ein solches Unternehmen wenden und Ihr Geld auf diese Weise zurückfordern.

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