Noch zwei zusätzliche Fragen (war mir leider vorher nicht bewusst):

1. Der Fall ist so, dass in dem Haus zwei Wohnungen eingetragen sind, da mein Bruder dort eine Zeit lagen gewohnt hat. Es ist aber eigentlich nicht vermietbar, da man nur von der ersten in die zweite "Wohnung" kommt. Die Zweite Wohnung wird nun als Gästezimmer verwendet.

Kann man diese zweite Wohnung evtl. austragen lassen?

2. In der Satzung steht:

Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person, zusätzlich zu seiner
Hauptwohnung, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer
Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen
Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der
Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen. 

Bedeutet der Teil mit den Familienangehörigen, dass ich trotzdem die Zweitwohnungssteuer für die Großeltern mit Wohnrecht zahlen muss?

Sorry für den langen Text und Danke im vorraus :-)

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