So, wie sich das liest, wirst du wahrscheinlich promovieren. Dabei würde ich auf jeden Fall durchsetzen, dass du Dienstreisen bezahlt bekommst. Das gehört da ja mittlerweile zum Job. Den beruflichen Umzug kannst du von der Steuer absetzen, das ist kein Problem. Anschaffungen für den Job kannst du als Werbungskosten absetzen. Diese müssen aber eine Höhe von 1000 Euro übersteigen, ansonsten zählt die Pauschale. Eine solche Steuererklärung ist nicht besonders kompliziert, das schafft man auch ohne Steuerberater, wenn man sich ein bisschen reinfuxt. Freibeträge in die Lohnsteuerkarte kannst du dir erst später eintragen lassen, wenn du deine Ausgaben auch belegen kannst.

...zur Antwort

Eine haushaltsnahe Dienstleistung setzt voraus, dass die Leistung im Haushalt erbracht wird. D.h. kommt jemand vorbei und kocht, dann ist es eine haushaltsnahe DL und kann angegeben werden. Bringt jemand das fertige Essen vorbei, dann nicht.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.