http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php

Hier steht: […] Sollten Sie zum Zeitpunkt der Meldung bereits selbständig erwerbsmäßig tätig sein, so beginnt die Versicherungspflicht grundsätzlich frühestens mit dem Tag der Meldung bei der KSK. […]

Also als KünstlerIn solltest du eigentlich keine Nachzahlungen oder gar Bußgelder befürchten müssen.

Allerdings wohl als Kunde eines Künstlers/in – also wenn du künstlerische Dienstleistungen/Arbeiten eines KSK Versicherungspflichtigen erwirbst – musst du einen bestimmten Prozentsatz an die KSK zahlen. Falls du das nicht gemacht hast, kann es dann zu Nachzahlungen etc. kommen.

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