siehe hierzu folgendes Urteil, hab ich aus dem Netz gefischt für Dich: Einem Ehepaar dürfen unabhängig vom jeweiligen Besitz keine Wertgegenstände gepfändet werden, die zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz dienen. Dazu zählt etwa auch ein Auto, das der unverschuldete Ehepartner zur Berufsausübung braucht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Im aktuellen Fall sollten bei einer erwerbsunfähigen Frau Schulden in Höhe von rund 2500 Euro zwangsvollstreckt werden. Ihr Ehemann, der mit der Frau und den drei Kindern in einem Dorf lebt, besitzt ein Auto und ist für die Fahrten zur Arbeitsstelle in der nächsten Kreisstadt auf den Wagen angewiesen.

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