Frage
Antwort
Eine Mietbürgschaft greift ja nur als Ersatz für eine Kaution, und die maximale Höhe von 3 MM wurde ja schon erwähnt. http://xn--brgschaften-thb.de/fuer-was-kann-man-buergen/ kann man auch noch mal genauer hier nachlesen. Wenn ich es richtig sehen, hat der Vermieter eigentlich kein Recht, noch weitere Sicherheiten zu verlange, bzw sehe ich nicht, dass daraus irgendwelche neuen Ansprüche erwachsen würden, da die Höchstkaution bereits hinterlegt. ist.