Hallo Jessika, also dass man 2-3 Jahre keine neue Lehrstelle bekommt, das kommt mir schon komisch vor. Wenn Du wirklich ausbildungssuchend warst und dies auch nachweisen kannst, dann steht Dir das Kindergeld zu, Du musst ganz schnell Einspruch erheben. Ellaluise hat alles dazu gesagt. Ob Du nach einem Einspruch allerdings Chancen hast, das bewzeifle ich. Überdenke bitte Deine Einstellung! Willst Du ewig von hartz 4 leben und anderen auf der Tasche liegen?

...zur Antwort

Du hast ein Angebot vorliegen, das musst Du nicht annehmen. Aufgrund Deiner Behinderung hat Dein Arbeitgber sicherlich keine Möglichkeit Dir zu kündigen. Wenn Du auf das Geld angewiesen bist, dass nimm das Angebot nicht an. Alles Gute für Dich!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.