Hallo,

für die mangelfreie Ablieferung der Gewerke gibt es die Leistungsphase 8.Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung der Architekten und Bauingenieure.

D.h. es gibt das Geld erst dann, wenn auch das Gewerk mangelfrei übergeben wurde. Darüber hinaus können nach VOB noch 5% Sicherheitseinbehalt über 5 Jahre gemacht werden.

Somit ist der Bauherr auf der sicheren Seite und nicht der Bauunternehmer.

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Hallo,

hier wären nähere Angaben wünschenswert. Also um was es überhaupt geht.

Hier wäre zum freien, zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu unterscheiden.

Ferner wird in 3 Sektionen zu unterschieden:

Sektion I: Architektur – Hochbau

Sektion II: Bauingenieurwesen – Ingenieurbau,

Sektion III: Gebäudetechnik und sonstiges wie Bauwesen, Bauphysik

. .

I.d.R. genügt oft ein freier Bausachverständiger, da es hier oft nur um die Überwachung der Bauausführung eines Generalunternehmers geht. Also oft ein starker rechtlicher und wirtschaftlicher Bezug. Ggf. auch zu Förderungen wie z.B. KfW, also Energieeffizienz.

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