Nach der neuen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie nach EU-Vorgabe wird es schwierig. 

Die Einkommenssituation muss von der Bank jetzt sehr genau überprüft werden. Ein ausreichendes Einkommen ist gegeben, wenn die monatlichen Raten für Zins und Tilgung ca. ein Drittel des Einkommens nicht überschreitet und der Kredit zusätzlich noch bis Renteneintritt abbezahlt ist, was unter Umständen die Raten durch eine dann notwendige höhere Tilgung weiter erhöhen kann.

Dann soll das Einkommen auch noch verstetigt sein, was bedeutet, dass das Einkommen nachweisbar über längere Zeit verdient wurde.

Das könntest du mit einem Bürgen, wie beispielsweise Eltern unter Umständen umgehen oder du findest eine "kreative Bank".

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Wenn du hier kein Risiko eingehen willst, muss das Darlehen zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.

Vergleichsmaßstab ist hierbei der Zinssatz, den der Darlehensnehmer am Markt bei gleichen Bedingungen hätte bezahlen müssen, also nicht die eventuell entgangene Rendite des Darlehensgebers.

Wenn du zu gleichen Konditionen abschließt wie eine Bank sie dem Darlehensnehmer gewährt hätte, müsstest du auf der sicheren Seite sein.

Schenkungen werden über einen Zeitraum von 10 Jahren zusammengezählt, das kann sich bei einem Zinsvorteil bei größeren Darlehensbeträgen durchaus aufsummieren und die Freibeträge überschreiten.

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Bei Sedlmayr bekommst du im Löwenbräukeller 1 Maß Bier zur HV, bei anderen Ags gibt es aufwendigere Büffets oder Pralinen oder Wurstwaren, je nach Ag, musst dich ein bisschen umhören.

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Wenn die Kontendaten zwischenzeitlich neu vergeben worden sind, kann die Rücküberweisung des Gehaltes kompliziert werden.

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Ich habe schon mehrfach von Deutschland nach Italien überwiesen und hierbei keinerlei Gebühren bezahlt, gedauert hat es ca. 3 Tage.

Das Ganze ist EU-weit insoweit geregelt, dass eine italienische Bank für eine Überweisung nach Deutschland nicht mehr verlangen darf als für eine inländische Überweisung innerhalb Italiens.

Wenn die ausführende Bank in Italien also keine Gebühren für inländische Überweisungen verlangt, darf sie dies auch nicht für eine Überweisung nach Deutschland.

Bei den Gebühren einer Überweisung wird also nicht mehr unterschieden, ob die Ländergrenzen in der EU überschritten werden.

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Wenn du die Bank überzeugen kannst, dass es sich um eine sichere und langfristige Einnahmequelle handelt, könntest du Chancen haben, dass diese Einnahmen mit eingerechnet werden, tendenziell werden Einnahmen aus einem Nebenjob eher nicht berücksichtigt.

Manche Banken nehmen beispielsweise auch bei Mieteinnahmen Sicherheitsabschläge vor.

Nicht jede Bank hat hier die gleichen Prinzipien.

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Die Hausfinanzierung ohne Eigenkapital, sogenannte Vollfinanzierung wird auch in Deutschland immer beliebter. Selbst Beleihungen von 105 % oder 110% sind bei entsprechender Bonität machbar. 

Natürlich lassen sich die Banken das höhere Risiko mit einem Zinsaufschlag vergolden.

Nicht jede Bank bietet dieses Form an, du muss dich also durchfragen.

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Banken melden von sich aus nur den Sparerfreibetrag und im Erbfall den Kontostand am Todestag.

Ansonsten werden Guthaben und Zinserträge nicht mitgeteilt, es sei denn das Finanzamt fragt explizit danach, was nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Aufgrund der Tatsache, dass Zinserträge, die in Deutschland bezogen werden sowieso pauschal versteuert werden ist dies alles nicht mehr besonders entscheidungserheblich.

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Das Finanzamt ist verpflichtet dir bei der Erstellung der Erklärung zu helfen, z.B. wenn du Fragen nach bestimmten Fachbegriffen hast. Die Hilfe dient der inhaltlichen Erklärung und es soll dir geholfen werden, Fehler bei der Erstellung der Erklärung zu vermeiden.

Eine detaillierte, steueroptimierte Auskunft kannst du jedoch kaum erwarten.

Gegebenenfalls sind Lohnsteuerhilfevereine günstiger als Steuerberater.

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Sofern eine ausreichende künstlerische und grafische Qualität erreicht wird, kannst du als Freiberufler z.B. Grafikdesigner arbeiten. Du brauchst dann keine Gewerbe anmelden und sparst dir die Gewerbesteuer.

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Gib möglichst schnell die Steuererklärung ab, die das Finanzamt haben will und schreibe zur Not einfach überall 0 rein, kannst ja noch ein paar Sätze dazu schreiben, so wie in der Frage, dann dürfte sich die Angelegenheit erledigt haben. 

Wenn du dies gemacht hast entfällt auch der Grund für das Zwangsgeld und du brauchst das Zwangsgeld nicht mehr zahlen, also keinesfalls das Zwangsgeld bezahlen, zurück bekommst du es nicht mehr

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Wahrscheinlich meinst du die laufenden Kursfeststellungen in deinem Depot, da wird meist der gerade aktuelle Kurs genommen, der gerade zustande gekommen ist, egal an welcher Börse, keine Angst nach einer gewissen Zeit geht dir das alles in Fleisch und Blut über.

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Du musst gegen die Schätzung Einspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, damit der Gerichtsvollzieher nicht vor deiner Tür steht.

Geschätzte Bescheide sind meist unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, so dass du so einen Bescheid auch noch nach der Einspruchsfrist ändern lassen kannst.

Eine Schätzung darf nicht willkürlich sein und erscheint mir auf den ersten Blick sowieso etwas sehr hoch gegriffen.

So wie ich dich verstehe hast du sowieso Verlust gemacht, versuche dies so gut du kannst nachvollziehbar dem Finanzamt darzulegen, auch wenn es deine Pflicht gewesen wäre Belege aufzubewahren, ist das Finanzamt nicht berechtigt ohne konkreten Anhaltspunkte irgendwelche frei erfundenen Gewinne zu unterstellen.

Versuche dir die abhanden gekommenen Belege so gut es geht wieder zu besorgen und alles gegebenenfalls möglichst gut zu schätzen. 

Grundsätzlich ist das Finanzamt verpflichtet dich zu unterstützen und dir zu helfen und die meisten Sachbearbeiter lassen auch vernünftig mit sich reden.

Mauscheleien im Beamtenapparat sind auch in Deutschland leider nicht ausgeschlossen, aber solange deine Ehefrau sich persönlich nichts zu Schulden kommen lässt, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Vorgänge für deine Ehefrau irgendwelche Nachteile haben könnte.

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Wenn er Miteigentümer des Hauses ist, reicht es, wenn er mit als Sicherungsgeber unterschreibt, den Darlehensvertrag müsste er nicht unterschreiben

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Anleger, die short gehen, spekulieren auf sinkende Kurse. Sie kaufen entweder Put Optionen, Hebelzertifikate, die bei sinkendem Basiswert an Wert gewinnen oder tätigen Leerverkäufe. Von Leerverkäufen ist einem Privatanleger abzuraten: www.econo-my.de/boe005.html. Das Verbot der Bafin wurde nach meinem Kenntnisstand nicht mehr verlängert.

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Normalerweise handelt es sich zumindest bei den Warmwasser- und den Heizkosten um Vorauszahlungen, die nach den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Wenn der Verbrauch bei Leerstand 0 beträgt bekommst du über eine Zwischenabrechnung wenigstens wieder einen Teil zurück.

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Grundsätzlich wird die Rente angerechnet. Es verbleibt jedoch in jedem Fall der Mindestsockelbetrag von 300 €. Ich gehe davon aus, dass du nicht erwerbstätig bist und somit sowieso nur die 300 € erhalten würdest, woduch sich für dich keinerlei Nachteile ergeben würden. Du erhältst dann die 300 € und die Renten.

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Zwangsversteigerung wäre möglich, allerdings ist fraglich, ob damit der bisherige Kredit abgedeckt würde und dein Mann somit davon unter Umständen nichts hätte. Wenn möglich irgendwie einigen, sonst verlieren vielleicht alle.

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