Ja, die 8004 Euro und die 2100 Euro, die 2013 auf 2400 Euro erhöht werden, kann man nebeneinander steuerfrei haben. Und ja, natürlich werden Gehalt und Honorartätigkeit zusammengerechnet und dann können auch Steuerforderungen entstehen. Und Sie dürfen selbstverständlich über den Steuerfreibetrag kommen - dann zahlen Sie halt Steuern... Die Ausbildung können Sie ja dann steuerlich absetzen - eine Zweitausbildung dürfte unter "Werbungskosten" fallen.
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Falls "steuerliche Probleme" Steuern zahlen heißt - das müssen Sie allerdings, sofern Sie mehr als 410 Euro pro Jahr verdienen.
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Die Übergangszeit beträgt ja nun deutlich mehr als 4 Monate, und daher entfällt der KG-Anspruch in dieser Zeit. Wenn die Tochter unter 21 ist, kann sie sich aber arbeitssuchend melden un hat dadurch KG-Anspruch.
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