wfwbinder hat sich zum Verkauf des Hauses geäußert.

Ich möchte  trotzdem etwas beitragen und zwar die Frage: Warum müssen Sie 900,00 € zur Pflege beitragen?  Weil Sie es so wollen und  Ihre Mutter keine Sozialhilfe beantragen will oder weil Ihnen jemand erzählt hat, dass Sie soviel zahlen müssen?

Der Eigenbehalt  liegt bei ca. 1.800,00 € netto, erst danach werden Sie wahrscheinlich zur Zahlung verpflichtet.

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Nein, das reicht nicht - wenn die Whg beiden Elternteilen gemeinsam gehört. Für Ihren Vater muss eine Betreuung eingesetzt werden. Keine Panik- das hört sich oft schlimmer an als es ist.  Es kommen oft auch Familienangehörige in Frage (zB Sie selbst)

Hier nur einer von vielen Links: http://www.pflegewiki.de/wiki/Betreuungsrecht

Vielleicht hat Ihr Vater auch eine Vollmacht erstellt - als er noch gesund war?


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Muss ich dann die Kosten für Beerdigung zahlen oder wenn sie in ein Heim kommen sollte?

Nein -  denn:

Das adoptierte Kind wird im Verhältnis zu seinen leiblichen Verwandten zu einer fremden Person. -

See more at: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/adoption/content_02.html#sthash.7VMKhaGC.dpuf

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Ich habe ein monatliches Einkommen von ca. 400 Euro (Aushilfsjob)!

Ich erlaube mir Ihnen folgenden Rat zu geben: fangen Sie garnicht erst an die KK zu überziehen. Das Chaos ist vorprogrammiert.

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