Im Normalfall muss man ein Fernstudium seinem Arbeitgeber nicht mitteilen. Er kann/ darf da nichts gegen haben, solange du im Job nach wie vor deine Leistung bringst. Dann ist nebenberufliches Studieren nämlich Privatsache. Es kann aber durchaus Vorteile haben, den Arbeitgeber beim Fernstudium mit ins Boot zu holen. Manche sind da durchaus zu Verhandlungen bereit. Bei meiner alten Firma haben zwei Mitarbeiter beispielsweise den Freitag komplett frei nehmen können, wenn Sie halt in den vier Tagen vorher 40 Stunden erreicht haben. Weitere Infos dazu findest du auch hier: http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-thema-nebenberufliches-studium/den-arbeitgeber-vom-teilzeitstudium-ueberzeugen-so-klappt-es/

Viele Grüße und viel Erfolg :)

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Meines Wissens nach musst du für die Steuererklärung nachweisen, dass das Arbeitszimmer ein zentraler Punkt deiner täglichen Arbeit ist. Und da du das Studium nicht hauptberuflich absolvierst, sondern einem Beruf nachgehst, in dem du wahrscheinlich tagsüber ein Büro bei deinem Arbeitgeber zur Verfügung hast, ist das Zimmer sicherlich nicht absetzbar.

Guck doch mal hier, da findest du Infos, was man bei einem Fernstudium von der Steuer absetzen kann: http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-thema-nebenberufliches-studium/berufsbegleitendes-studium-steuer-absetzen/

Guten Rutsch!

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Es gibt bestimmte Voraussetzungen, damit du den Verlust vortragen kannst. Ich denke aber, dass die bei dir erfüllt sind, denn dein Wort "Zeitstudium" sollte sicherlich "Zweitstudium" heißen, oder? Für ein Zweitstudium sind die Kosten meistens als Werbungskosten absetzbar, dann klappt das auch mit dem Verlustvortrag. Ich würde 1. mal auf dieser Seite hier nachlesen (http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-thema-nebenberufliches-studium/berufsbegleitendes-studium-steuer-absetzen/) und 2. das Finanzamt fragen.

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