Lies doch mal folgendes dazu: http://www.versicherungen-check-24.de/hausratversicherung/einbruchdiebstahl-ohne-einbruchspuren-wie-reagiert-die-hausratversicherung/

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Laut einem Gerichtsentscheid des Landesarbeitsgerichts Hessen (Az. 16 Sa 1195/10) ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Ersatzzeugnis auszustellen. Ich würde ihn auf das Urteil aufmerksam machen, dann wird er sich das Ganze sicherlich noch einmal überlegen.

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