dann würdest du ggf. mehr bezahlen, denn wenn ich den von dir genannten §30 lese, dann steht da drin:

  • erst den DM-Betrag auf volle Hundert abrunden, dann
  • in EUR umrechnen, dann
  • auf volle EUR abrunden

Den Betrag multiplizierst du nach §13ff GrStG mit der entspr. Steuermesszahl, dann mit dem Hebesatz.

Meines Erachtens stimmt das überein mit deinem Bescheid, wenn der genannt DM-Betrag auf volle Hundert abgerundet wurde. Es kann nur einen kleinen Rundungsfehler geben, wenn die Umrechnung erst nach der Multiplikation in EUR erfolgt. Das dürfte aber kein grosser Betrag sein.

Du kannst ja alternativ an's zuständige FA herantreten und dir einen neuen Bescheid ausstellen lassen.

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