Vorgründungskosten, die im direkten Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, können auch vor der "Anmeldung" getätigt werden und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, hier dann über mehrere Jahre "abschreiben"
110m2 in München City für 1.650 EUR? Ist ja ein Schnäppchen :-)
Im Ernst: Neue Küche = Mieterhöhung. Damit ist das Problem gelöst. Alternative ist für die Mieter, sich eine eigene Wohnung zu kaufen. Sie sollten problemlos einen Nachmieter bekommen!
sofern Ihr Kommilitone, z.B. durch eine sozialversicherungspflichte Tätigkeit, während des Studiums einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld erwirtschaftet hat (innerhalb der letzten 24 Monate mindesten 360 Tage, auch unterbrochen), dann hat er auch Möglichkeiten, den Gründungszuschuss zu beantragen.
ergänzen sollte man noch sagen, dass es meistens eine Toleranzgrenze für die Überschreitung bei einem KM-Vertrag gibt. Demnach sind z.B. 1.000 Mehrkilometer nicht zu bezahlen.
Anspruch auf den Gründungszuschuss haben Sie nur, wenn Sie zum Stichtag mindestens 90 Tage Anspruch auf das ALG I haben oder hätten. Dieses sollten Sie prüfen. Anspruch auf das Einstiegsgeld hätten Sie ggf., falls Sie ALG II beziehen, welches aber aus ihren Daten man verneinen könnte.
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall und ich kann mich erinnern, dass hier nicht das Arbeitsamt dafür zuständig wäre, sondern die RVA oder auch Knappschaft dafür der Ansprechpartner wäre.
Eines ist aber sicher: es gibt darauf keinen Rechtsanspruch,
viel Erfolg!