Strafe musst du nicht zahlen, aber sie können dir die erneute Anfahrt in Rechnung stellen. Viele Stadtwerke haben aber mittlerweile die Option, dass du deinen Zählerstand auch online übermitteln kannst, wenn du zum angegebenen Termin nicht zu Hause sein wirst. Frag doch da mal nach.

Noch ein Tipp: die Zeiten für die Zählerablesung haben ja eventuell in eurem Hausflur ausgehangen, wenn es ein Mehrfamilienhaus ist. Da steht auch immer drauf, ob eine zweite Anfahrt bereits Geld kostet oder nicht!

...zur Antwort

Hallo! Das sollte eigentlich kein Problem sein. Normalerweise gehört zu der prepaid-Karte doch ein Guthabenkonto, welches du auflädtst. darauf erfolgt dann auch die Rückerstattung.

Ganz sicher gehst du aber nur wenn du in die AGB des Anbieters schaust, über den du die Karte bekommen hast. Falls Rückerstattungen nicht möglich sind mit der Karte, kannst du es dort erfahren oder eventuel über eine Hotline. Aber ich denke, die Sorge ist unbegründet. Rückerstattungen auf 'normale' Kreditkarten funktionieren in der Regel ja auch reibungslos.

...zur Antwort

Per Nachsendeantrag kommt der Mahnbescheid auf jeden Fall an deiner neuen Adresse an. Ob die Post das Gericht automatisch über deine Adresse informiert, hängt davon ab, was du bei der Erteilung des Nachsendeauftrag angegeben hast.

Mit dem Mahnbescheid kommt doch dann sowieso ein Erfassungsbogen oder? Da kannst du dann ja deine neue Adresse angeben.

Präventiv bei einem Gericht anzurufen halte ich für sinnlos. Vielleicht kommt doch der Mahnbescheid gar nicht.

...zur Antwort

Hallo Elliot!

Eine Kündigung während der Altersteilzeit wird genauso behandelt wie eine Kündigung während einer normalen Vollzeitbeschäftigung. Da gibt es keine besondere Behandlung.

Allerdings scheint mir, dass du ja nicht kündigen und einen neuen Job suchen willst, sondern dann in Frührente gehen oder? Das ist möglich. Allerdings hast du dann natürlich weitere Abschläge bei der Rente!

...zur Antwort

Das Bundeskartellamt hat ja nun mehr als 100 Tankstellen aufgefordert Daten abzuliefern, da sie ja solche Preisabsprachen vermuten. Ob das einzelne Betreiber sind, oder die großen Mineralölkonzerne, die hinter so Absprachen stecken könnten, ist ungewiss.

Tatsache ist, dass sowas schon lange vermutet wird, der Nachweis von Preisabsprachen ist allerdings nicht so einfach. Es kann auch einfach paralleles Verhalten sein, und das wiederum kann nicht verfolgt werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.