Da soll sich die Freundin mal richtig informieren! Entweder derjenige der in der Wohnung wohnt hat ein Wohnrecht, dann zahlt er keine Miete. Wenn er Miete bezahlt hat er nur einen Mietvertrag. Der Wert des Wohnrechtes muss beim Kaufpreis angerechnet werden. Wird davon ausgegangen, dass der Bewohner noch 5 Jahre lebt, müsste die Miete für 5 Jahre vom Kaufpreis der ohne Wohnrecht zu erzielen wäre, herruntergerechnet werden. Stirbt der Bewohner nach 1 Jahr hat die Freundin Glück. Lebt er aber noch 15 Jahre hat sie die A....karte gezogen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.