Hallo Leute,
bei einer GmbH, sollte, bzw. muss der Geschäftsführer ja bei der GmbH angestellt sein und sollte ja auch etwas verdienen. (Wie ich weiß, darf er keine Erfolgsabhängigen Lohn haben, wenn ich das damals richtig verstanden hatte. Sprich, einen variablen Lohn von 0 bis je nach Gewinn und Umsatz)
- Wie ist das eigentlich bei einem eingetragenen Kaufmann. Kann ein e.K. ganz normal wie in einer GbR. oder Einzelunternehmung ohne Anstellung nebenher das Gewerbe führen (zum Beispiel neben einer Hauptbeschäftigung) ohne angestellt zu sein?
In einem Script habe ich folgendes gelesen: "Da das Inventar
das Eigenkapital ausweist, lässt sich aus dem Vergleich der Inventare zweier
nachfolgender Geschäftsjahre, unter Berücksichtigung der [Privateinlagen] und [Privatentnahmen] der Eigentümer, der [Gewinn] (oder Verlust) des Unternehmens
ermitteln. Diese Art der Gewinnermittlung entspricht dem [Betriebsvermögensvergleich] nach § 4 [1] [EStG]."
2.Ich dachte, dasss man Privateinlagen und Entnahmen normalerweise nicht berücksichtigt hatte? (Kann man überhaupt bei einem e.K. wie bei einer GbR. problemlos einfach Privateinlagen buchen und Entnahmen betätigen? Bei einer GmbH ging das ja nicht ohne weiteres. Da hat man sich meines Wissens ja Kredite usw. gewährt.
Grüße