das ist Deutschland..wer arbeitet, zahlt doppelt, damit man es solchen Leuten nachwerfen kann.. Leider wird nicht nur auf diesem Amt so "gearbeitet"..Ich frag mich immer wieder, wo ich heute wäre, wenn ich meinen Job so machen würde.. Ich gehöre ja dummerweise noch zu denen, die ihren Job machen..

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Hallo, also zu den Möbeln: gibt es da irgendetwas schriftliches. Kann sie denn nachweisen, das die Wohnung noch möbliert war? Wenn nicht, kann die Vermieterin da gar nix machen. Wenn es schriftlich gemacht wurde, gibt es hoffentlich auch ein Schriftstück über den Verbleib, bzw. wie mit dem Mobilar umzugehen ist. Wenn nicht, ist das schlecht für Sie als Mieter und sie müssen ggf. dafür zahlen. Zum Rausschmiss: Es gibt doch wohl einen gültigen Mietvertrag? Wenn nicht, kann die Vermieterin mit ihrer Wohnung natürlich machen, was sie will. Ist der Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt worden, können sie die Wohnung aber bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist nutzen und die nette Vermieterin darf erst danach den Zutritt durch Schlüsseltausch verwehren. Ich hoffe, ich konnt ein bißchen helfen..im Zweifel damit zum Anwalt..Viel Glück

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