Macht doch nix, wenn Du nichts mehr absetzen kannst beim Finanzamt. Du hast den Fahrtkostenzuschuss doch in Euro bekommen. Wenn Du es als Werbungskosten absetzt, dann kriegst Du ja nur die Steuer daraus. Und neben dem Fahrtkostenzuschuss kann Dir der Arbeitgeber jederzeit pro Monat auch noch Benzingutscheine (auf Liter ausgestellt nicht auf einen Betrag !!! )steuerfrei bekommen bis zu dem Betrag von 44 Euro.

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Zahlungen für den Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können nach § 33a EStG als aussergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Hat die betreffende Person allerdings eigene Einkünfte, so sind die den Betrag von 624 übersteigenden Beträge dagegenzurechnen. Es dürfte Deine Mutter Rente haben, sodass da nichts übrig bleiben wird zum Absetzen. Bei Zahlungen für im Ausland wohnende Bedürftige dagegen gehts einfacher. Da gibt man dem Dorfältesten ein bisschen Bakschisch und bekommt eine Bescheinigung, wie man sie braucht. Dann setzt man ca. 8000 Euro von der Steuer hier in Deutschland ab. So einfach gehts dann und deswegen haben wir in Deutschland zweierlei Steuerrecht. Eins für die Deutschen und ein anderes -erheblich günstigeres- für die ausländischen Mitbürger.

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Grundsätzlich ist die Versteuerung, wie sie der Arbeitgeber vornimmt nicht richtig er muss den von Dir gezahlten festen Kostenanteil abziehen. Der Geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung ist mit 1 v.H. vom Listenpreis anzusetzen. Davon können dann feste Beträge, die der Arbeitnehmer zahlt abgezogen werden. In Deinem Falle, falls du eine Leasingrate bezahltst, kannst Du diese abziehen. Wenn z.B. ein Arbeitnehmer nur die anfallenden Benzinkosten trägt, ist ein Abzug nicht möglich. Ist unlogisch, aber ist so. Das deutsche Steuerrecht ist schizophren und verfassungswidrig, weil es keiner mehr versteht. Keiner ! Daneben kannst du natürlich in Deiner Einkommensteuererklärung die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten absetzen.

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Sollte der Arbeitgeber Deiner Mama dies versteuert haben, dann verstehe ich ihn nicht. Wozu gibt es denn den § 37 EStG, er hätte dies, falls es ein Sachgeschenk ist, mit 30 Prozent pauschal versteuern können und gut ist es. Eine Prämie zahlen und den Betreffenden dafür Steuer zahlen zu lassen, find ich irgendwie seltsam.

Wenns auf der Lonsteuerkarte nicht gesondert bescheinigt ist und es voll im Bruttolohn drinsteckt, dann soll der Arbeitgeber dies bescheinigen, dann kannst Du die "Fünftelregelung" beantragen bei der Einkommensteuerveranlagung.

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Wenn Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst und es sich nicht um nachhaltige Einnahmen handelt, reichts wenn Du es in Deiner Einkommensteuererklärung angibst. Ein Gewerbe, musst Du natürlich bei Deiner Stadt (Gemeinde) anmelden.

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Ich bin auch der Meinung, dass es sich hier um freiberufliche Einkünfte handelt. Bei 1.000 euro Einnahmen würde ich mir keine grossen Gedanken um die Steuer machen. Du hast ja noch Ausgaben auch, wie z.B. Fahrtkosten etc. sodass vielleicht kein allzugrosser Gewinn rauskommt. Den gibst Du in Deiner Einkommensteuererklärung dann als Selbständige Einkünfte an und gut isses.

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Dein Freund kann neue Bescheide verlangen wenn er sie nicht erhalten hat. Die Bescheide werden per einfachen Brief versandt, den Nachweis, dass Dein Freund die Bescheide erhalten hat wird das Finanzamt nicht führen können. Also neue Bescheide mit neuer Rechtsbehelfsfrist.

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