Vielen Dank für die Antwort. Es geht tatsächlich um eine Verpflichtungserklärung, nicht um den Finanzierungsnachweis des Visumsantragsstellers. Die Bonität des sich Verpflichtenen muss von der Ausländerbehörde nachgeprüft werden. Mir wurde daher mitgeteilt, dass ich einen von der Behörde nach Prüfung von Einkommen berechneten Betrag auf einem Sperrkonto nachweisen solle. Welches Kreditinstitut sowas anbietet, wussten sie nicht. Falls es einen Sperrvermerk für Sparbücher oder Tagesgeldkonten nicht geben sollte, müssten so einige Ausländerbehörden, mal ihre Gesetzestexte ändern.......da habe ich diesen Begriff nämlich her. Siehe beispielsweise http://www.leipzig.de/imperia/md/content/32_ordnungsamt/ve__paragr68_a4.pdf

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