Also, ich gehe davon aus das hier kein Insolvenzverfahren anhängig ist. Also nimm Kontakt zu den Gläubigern auf und versuche einen guten Vergleich herzustellen.

...zur Antwort

Wir unterscheiden zum einen die Verbraucherinsolvenz von der Regelinsolvenz. Verbraucherinsolvenz=(Privatinsolvenz) führen Sie durch, wenn sie nicht selbstständig wirtschaftlich tätig sind oder waren. Es gibt jedoch eine Besonderheit. Natürliche Personen die mal selbständig waren führen die Privatinsolvenz nur durch wenn nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind oder keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen an ehemalige Arbeitnehmer, Sozialversicherungen oder das Finanzamt bestehen.Diese müssen das Regelinsolvenzverfahren durchführen. Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist, dass der Schuldner entweder bereits zahlungsunfähig geworden ist oder eine Überschuldung vorliegt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird in zwei Phasen abgewickelt. Regelinsolvenz betrifft Personen , die selbständig sind, oder selbständig waren und entweder mehr als 19 Gläubiger haben, oder Forderungen aus Arbeitsververhältnissen bestehen, wie Löhne und Gehälter oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und gesetzlichen Versicherern. Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist, dass der Schuldner entweder bereits zahlungsunfähig geworden ist oder ihm Zahlungsunfähigkeit droht und die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend nicht wahrscheinlich ist. Gegenüber dem Verbraucherinsolvenzverfahren durchläuft das Regelinsolvenzverfahren nur eine Phase nämlich das Erfassen der Daten und Erstellen der notwendigen Formulare mit Anlagen. Unsere Berater helfen die Unterlagen zu ordnen um so einen ersten Überblick über die finanzielle Situation zu erhalten. Alle Daten werden in die für das Abwicklungsverfahren speziell entwickelte Software eingegeben um anschliessend die zur Eröffnung des Verfahrens notwendigen Formulare, Antrag nebst Anlagen zu erstellen. Das Verfahren selbst wird eingeleitet durch einreichen des Antrages des Schuldners auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens. Das Gericht bestellt wenig später einen Verwalter der die in dem Antrag genannten Gläubiger anschreibt und zur Anmeldung der Forderungen auffordert. Wichtig ist, das das Regelinsolvenzverfahren die Wohlverhaltensphase einschließt. Ab Eröffnung des gesamten Verfahrens vergehen in der Regel sechs Jahre und wird unter normalen Umständen mit dem Gerichtsbeschluß der Restschuldbefreiung beendet.

Grundsätzlich kann jeder Schuldner seine eigene Privatinsolvenz duchziehen! Hiezu ist gesetztlich keine Fachperson vorgeschrieben. Jeder kann die aussergerichtliche Einigung mit den Gläubigern also alleine durchziehen. Allerdings muss eine geeignete Stelle oder eine geeignete Person eine Bescheinigung erstellen, wenn das aussergerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren gescheitert ist. Ich empfehle hier schon seit Jahren in der Oraxis erprobte und sichere online Abwicklungsprogramme

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.