Handschriftlich muss es sein, wenn Sie es alleine verfassen und kein Notar hinzugezogen wird, um die Echtheit zu bekunden. Die zweite Variante wäre ein notariell beglaubigtes Testament, das dann auch getippt sein kann. Aber auch das muss mit einer Original-Unterschrift versehen werden. Wenn ein getipptes und ein handschriftliches Dokument vorgelegt wird, dann gilt immer das Dokument, das neuer ist. Deshalb muss auch das Datum mit drauf.

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Ich würde da einfach reinschreiben "Sehr geehrte(r) Frau/Herr XYZ, hiermit bitte ich Sie um Auszahlung meines Resturlaubs von XYZ Tagen an folgende Bankverbindung: XYZ Bank". Wenn Du es für nötig hältst kannst Du vielleicht auch noch einen Satz über die Gründe verlieren, weswegen Du den Urlaub nicht früher genommen hast. Auf jeden Fall ist das formlos möglich. Viel Erfolg!

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Wenn das mit der Targobank nicht mehr möglich ist, solltest Du Dir wirklich überlegen, die Bank eventuell zu wechseln. Wenn Du bei google "weltweit kostenlos Geld abheben" eingibst, dann erhältst Du einige Treffer. Bei der DKB Bank scheint das z.B. möglich zu sein, genauso wie bei comdirect http://www.samui-trip.de/weltweit-kostenlos-geld-abheben/ Vielleicht hilft Dir das weiter

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Ich will nicht sagen, dass die veranschlagten Kosten immer niedriger ausfallen als die Kosten, die am Ende einer Renovierung am Ende tatsächlich anfallen. Aber leider ist es häufig so, dass unvorhersehbare Probleme auftreten und das dann die Kosten nach oben treibt. Wenn man selber natürlich Handwerklich begabt ist, oder im Freundeskreis Handwerker hat, auf die man sich verlassen kann und die zu günstigen Konditionen arbeiten, dann kann es sich schon lohnen einiges selbst zu machen. Es hängt also meiner Meinung nach auch ein bisschen von der individuellen Situation ab.

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Laut Mietrecht muss ein Vermieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Prinzip dulden. Ich denke mal, dass die Renovierung eines Badezimmers darunter fällt und demnach nicht verweigert werden kann. Ob eine Mieterhöhung allerdings so ohne weiteres durchzudrücken ist, das wage ich zu betzweifeln. Denn soweit ich weiß geht das nur, wenn es sich um eine energetische Sanierung handelt, und das scheint mir bei einem Badezimmer nicht nbedigt der Fall zu sein.

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Im Prinzip finde ich das nicht komplett abwegig, wenn man bedenkt, dass die berufliche Nutzung des Internets ebenfalls als Werbungskosten absetzbar ist.Das Problem sehe ich aber in der Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Nutzung. Ein Sky-Abo wird vom Finanzamt sicherlich hauptsächlich als privates Vergnügen angesehen. Aber man kann es ja mal versuchen...

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Im Moment gibt es keine Räumpflicht für Dächer. In den Augen der CDU ist das ein Unding, weil sie den Standpunkt vertritt, dass ein Dach als Eigentum ebenfalls geräumt werden muss.Hier ein Artikel dazu. http://nachrichten.t-online.de/zeitung-cdu-politiker-fordert-raeumpflicht-fuer-flachdaecher/id_43867448/index

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Es gibt ein Widerrufsrecht, das es einem Kunden erlaubt innerhalb von zwei Wochen nach einem Vertragsabschluss von dem Vertrag wieder zurückzutreten. Das gilt bei Krediten genauso wie bei anderen Verträgen. Zu einem Widerruf nach dieser 2-Wochen Frist ist eibne Bank sicherlich nicht verpflichtet. Aber vielleicht könnte man auf Kulanz etwas machen, wenn man z.B. ein guter Kunde ist.

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Als ich damals ein Gewerbe angemeldet habe, hab ich kurz darauf eine neue Steuernummer erhalten, die ich jetzt immer auf Rechnungen drauf schreibe. Wenn du dir mal eine Rechnung als Vorlage nimmst, die du von irgendeiner Bestellung bekommen hast, dann wirst du sehen, dass da immer eine Steuernummer drauf ist. Diue Gewerbeanmeldung hat bloß 25 Euro gekostet.

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