Da der Bußgeldbescheid erst rechtskräftig werden muss, bevor die Buße beigetrieben werden kann, hast du durch deine Zahlung auf Rechtsbehelf (Einspruch) verzichtet. Da deine Zahlung als Willenserklärung ("Ich zahle also verzichte ich logischerweise auch darauf Einspruch einzulegen...") gewertet wird, sollte der Bußgeldbescheid rechtskräftig sein.

Inwieweit im Ordnungswidrigkeitsverfahren vor der Verwaltungsbehörde ein Wiederaufnahmeantrag zulässig ist, weiss ich jetzt aber auswendig nicht. Sollte aber eigentlich möglich sein. Mach dich aber darauf gefasst, dass das Geld auch bei erfolgter Wiederaufnahme bis zum nochmaligen rechtskräftigen Abschluß nicht zurückerstattet wird. Und dann natürlich auch nur falls du freigesprochen wirst bzw. anteilsmäßig, wenn die Geldbuße durch das entscheidende Gericht reduziert wurde.

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Ich würde versuchen mir im 2ten Jahr Freibeträge(Versicherungen, Kilometerpauschale u. ä.) eintragen zu lassen. Das mindert zwar nicht die Steuerlast, aber du hast dein Geld sofort, anstatt es dir über den Jahresausgleich zurückzuholen.

Allerdings bist du dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben (was aber z. B. bei mir egal ist, da ich sie so oder so mache...)

DervomFinanzamt hat da aber mehr Ahnung als ich ;)

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