Soviel ich weiß, erfasst der Verkehrssrechtsschutz solche Fälle. Wenn tatsächlicher leider keiner besteht, musst du es entweder selber machen, also Einspruch einlegen und dergleichen mehr oder einen Rechtsanwalt selbst zahlen. Denn eine staatliche Hilfe bzw. Prozesskostenhilfe gibt es hier nicht. Eine Pflichtverteidigung auf Kosten des Staates gibt es bekanntlich nur für schwerwiegendere Fälle.

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