Hallo

Bei einem Bausparvertrag verdient nur einer und das ist die Bank!

Ein Bausparvertrag lohnt nur, um sich einen niedrigen Darlehenszins über mehrere Jahre zu sichern.

D.h. wenn Du vor hast zu ein Häuschen zu bauen oder zu erwerben, dann bekommst du von der Bank oder Bausparkasse ein Darlehen zu dem gesicherten Zinssatz und die Sparsumme, die Du über die Jahre angespart hast. (Das ganze verzinst zu einem lächerlichen Zinssatz.) Als Altersvorsorge oder Vermögensaufbau ist ein Bausparer absolut ungeeignet!

Viele Grüsse

Alex Denner

http://nebenjob-nuernberg.biz

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Hallo, ich bin gerade selbst in der Situation Vater zu werden und möchte gerne Elternzeit in Anspruch nehmen. Laut Bundesministerium ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit zulässig

Wortlaut:

"Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit:

Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein. Damit besteht die Möglichkeit, auch während der Elternzeit, das Familieneinkommen in einem gewissen Umfang zu sichern. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen. Dies entspricht den Wünschen vieler Eltern und kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben entgegen. Sie haben hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und brauchen nicht längere Zeit auf ihre bewährten Fachkräfte zu verzichten."

Viele Grüsse

Alex Denner

http://nebenjob-nuernberg.biz

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