Gemäß § 19 KSchG ist die Kurzarbeit zulässig, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage, die Arbeitnehmer bes zu dem Ablauf eines Monats nach Eingagn der Anzeige über die notwendige Entlassung di AN voll zu beschäftigen, so kann die Bundesagentru für Arbeit zulassen, dass der Arbeitgeber für die Zwischenzeit Kurzareit einführt.

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Der Finanzamt verlangt aber jetzt die Rückzahlung für 2008-2010. Also sprich, sie haben die ganzen Jahre bezahlt und erst nach 3 Jahren fordern sie uns zu Rückzahlung auf? Hätten sie das nicht schon eher machen sollen oder haben sie das Recht die Rückzahlung auch nach 3 Jahren zurückzufordern??

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