1. Wenn der Aktienanteil am Gesamtvermögen durch die Gewinne so stark gestiegen ist, dass er oberhalb des persönlichen Wohlfühlniveaus liegt (-> Rebalancing).

  2. Wenn innerhalb der nächsten Jahre ein Immobilienerwerb geplant ist (und dafür ein Teil der Aktiengewinne verwendet werden soll)

  3. Wenn die Einschätzung der wirtschaftlichen Gesamtsituation so ausfällt, dass man nicht einen zu großen Anteil seines Gesamtvermögens den Risiken einer Aktienanlage aussetzen möchte.

  4. Wenn in absehbarer Zeit der Eintritt in den beruflichen Ruhestand ansteht (und man vorhat Aktiengewinne zur Finanzierung des Ruhestandes einzusetzen)

  5. Gibt sicher noch einige weitere Gründe.

  6. Aktienfonds haben in der Regel keine festen Laufzeiten, sondern können börsentäglich gehandelt werden.

...zur Antwort
  1. Falls Du das vorhast solltest Du vorher kurz Kontakt mit der zuständigen Betreuerin des Vormundschaftsgericht aufnehmen und abklären, ob das in Ordnung ist.

  2. Falls die Versicherung sich beim Abschluss trotzdem querstellt, dann reicht es erfahrungsgemäß aus, ihr direkt die Nummer der Betreuerin zu geben. So kann der Versicherungsgeber sich absichern, ob Du als Vormund zum Abschluss einer Sterbegeldversicherung im Namen der betreuten Person berechtigt bist.

...zur Antwort
  1. Spontan schätze ich Deine Chancen als nicht gerade gut ein.

  2. Trotzdem: Ich würde mit einem Fachmann sprechen. Eventuell hast Du eine Rechtschutzversicherung, bei der Du Dir einen ersten Rat kostenlos einholen kannst oder einen Jurist unter Deinen Bekannten, den Du fragen kannst. Sonst bei GuteFrage.net nach einer kompetenten Ansprechmöglichkeit fragen.

...zur Antwort
  1. Bei Finanzberatung für den Privatbereich sind die Kosten nicht absetzbar.

  2. Wenn die Finanzberatung geschäftlicher Natur ist (-> z.B. Anlagemöglichkeiten für betriebliches Vermögen), dann sind die Kosten meist absetzbar.

...zur Antwort
  1. Du bekommst alle erforderlichen Auskünfte beim Bauamt evtl weiterführende beim Planungsamt..

  2. Es gibt so genannte Bodenrichtwerte, die den ungefähren Wert pro qm angeben.

  3. Bei der Stadt kannst Du auch erfragen was auf dem Grundstück bautechnisch überhaupt möglich ist. Deiner Schilderung nach kann es sein, dass es sich um landwirtschaftliche Nutzfläche handelt auf der der Bau einer Scheune vermutlich garnicht genehmigungsfähig ist.

  4. Es ist zu klären, ob es einen Bebauungsplan für die Fläche gibt.

  5. Gibt es keinen Bebauungsplan, dann kannst Du im so genannten Flächennutzungsplan sehen was für die Fläche seitens der Stadt mittel- bis langfristig für eine Nutzung geplant/zugelassen ist.

  6. Gibt es einen Bebauungsplan, dann regelt dieser, was auf der Fläche heute schon möglich ist.

  7. Die Nutzungsfähigkeit laut Bebauungsplan ist maßgeblich für den Wert der Fläche verantwortlich.

  8. Handelt es sich um "landwirtschaftliche Nutzfläche" so dürfte der Preis relativ gering sein. Bei einem Ankauf kannst Du aber dann auch davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit keine Bebauung auf dieser Fläche möglich ist.

  9. Handelt es sich um Fläche mit der Bezeichnung Wohnen, dann ist die Fläche deutlich mehr wert.

  10. Einen Katasterplan aus dem die Gemarkung, Flurstück, etc. hervorgeht, erhälst Du beim Katasteramt. Dort werden Dir auch die genauen Grundstücksgrenzen (Flurstücke) aufgezeigt und Du bekommst Auskunft über die Größen der einzelnen Flurstücke.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.