In der bschriebenen Variante, erst normal ansparen und dann mit der Einmalzahlung den Vertrag schnell in die Zutelung bringen, funktioniert es leider nicht. Eine Alternative wäre der Abschluß eines Vertrages und die sofortige Leistung einer Einmalzahlung. Doch auch hier gibt es unterschiedliche Tarife. Hier lohnt ein Vergleich über ein entsprechendes Portal. Googelt doch mal nach bausparcheck. Abgesehen davon sollte man auch den Abschluß eines Forward-Darlehens erwägen.

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Eine Übertragung des gesamten Vertrages wie auch des Darlehensansppruchs an Verwandte ist normalerweise ohne Probleme möglich. Das Gesetz lässt aber der Bausparkasse eine Hintertür auf, denn dort heisst es zur Zustimmung "in der Regel". Damit sollen aber nur Übertragungen auf Personen verhindert wetrden, die nicht kreditwürdig sind (Privatinsolvenz, o.ä.). Auch die Übertragung auf Dritte ist möglich. Nähere Informationen hierzu findet man unter den Suchbegriffen Bausparen und Darlehenszweitmarkt. Sind die Kinder bereits 16, kann es unter dem Aspekt der Wohnungsbauprämie sinnvoll sein, die Verträge direkt auf die Kinder abzuschließen.

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Bei einem Bausparvertrag darf man nicht nur auf die Guthabenkomponente abstellen. Berücksichigt man nämlich den Darlehensanspruch sieht die Bewertung schon ganz anders aus. Denn mit der angesprochenen Inflation wird eine Erhöhung der Zinsen einhergehen. Dann ist der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen "Gold wert". Unter Inflationsgesichtspunkten ist ein bausparvertrag damit gar keine so schlechte Alternative.

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